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Hausarztverträge: Länder wollen Monopol des Hausärzteverbandes kippen

Freitag, 20. März 2009

Berlin – Die umstrittene Verpflichtung der Krankenkassen, mit Leistungserbringern Hausarztverträge abschließen zu müssen, soll nach dem Willen zahlreicher Bundesländer wieder abgeschafft werden. Im Gesundheitsausschuss des Bundesrates haben sich acht Bundesländer für einen entsprechenden Änderungsantrag von Hessen und Baden-Württemberg zur Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ausgesprochen. Brandenburg und Bayern haben den Antrag abgelehnt, sechs Länder enthielten sich.

Der Änderungsantrag sieht ebenfalls vor, die im vergangenen Herbst im Zuge des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der Krankenkassen geschaffenen Neuregelungen abzuschaffen, wonach Hausarztverträge nur noch mit Gemeinschaften abzuschließen sind, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten. Dieser Passus hat de facto zu einem Verhandlungsmonopol des Deutschen Hausärzteverbandes zum Abschluss von Hausarztverträgen geführt.

Mit dem Gesetz habe man eine besondere Privilegierung eines Berufsverbandes geschaffen. Dies könne durchaus als Verstoß gegen die Grundrechte anderer potentiell geeigneter Gemeinschaften gesehen werden, heißt es in der Begründung des Antrags.

Außerdem verhindere der Zwang zum Abschluss eines Vertrages nach Paragraf 73b, Sozialgesetzbuch V, den Wettbewerb um die bestmögliche Versorgung der Versicherten. Im Sinne der Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung sollte es den Krankenkassen vorbehalten bleiben, welches besondere Versorgungsangebot sie ihren Versicherten unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds anbieten wollten, so die Antragsteller. 

Das Plenum des Bundesrates wird am 3. April im Rahmen der Abstimmung zur AMG-Novelle über den Antrag entscheiden. © SR/aerzteblatt.de

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