93-Jährige beendet Hungerstreik zur Erzwingung von Sterbehilfe
Mittwoch, 25. März 2009
Brüssel – Eine 93-jährige Heimbewohnerin hat in Belgien ihren Hungerstreik beendet, mit dem sie aktive Sterbehilfe erzwingen wollte. Die Familie und Ärzte der Frau teilten mit, sie wolle zunächst langsam wieder zu Kräften kommen, bevor sie einen neuen Antrag auf lebensbeendende Maßnahmen einreiche, berichteten belgische Medien am Mittwoch.
Die öffentliche Debatte, die ihr Schritt ausgelöst habe, ermögliche aber nicht ein Sterben in Würde und eine seriöse Diskussion über das Thema. Die Frau habe ihren Beschluss nach einem Gespräch mit einem Mediziner gefasst, der auf Sterbebegleitung spezialisiert ist.
Die 93-Jährige ist fast blind und nach einem Sturz ans Bett gefesselt. Sie hatte bereits versucht, sich mit einem Küchenmesser das Leben zu nehmen. Bislang hieß es, sie falle nicht unter die Kriterien, nach denen in Belgien aktive Sterbehilfe gestattet sei.
Sie sei weder unheilbar krank, noch seien ihre physischen und psychischen Leiden andauernd, unerträglich und nicht zu lindern. In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit 2002 unter bestimmten Umständen zulässig. Im vergangenen Jahr wurden der Kontrollkommission 705 Fälle aktiver Sterbehilfe gemeldet. © kna/aerzteblatt.de
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