Rom – Der italienische Senat stimmt am Donnerstagnachmittag über ein Gesetz zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe ab. Der Entwurf sieht ein umfassendes Verbot von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid vor. Auch ein Abbruch der künstlichen Ernährung bei Komapatienten soll untersagt werden. Bevor das Gesetz Staatspräsident Giorgio Napolitano zur Unterzeichnung vorgelegt werden kann, muss es noch die Abgeordnetenkammer passieren.
Erst am Mittwochabend hatte der Senat in geheimer Abstimmung einen Änderungsantrag verworfen, der die Einstellung der künstlichen Ernährung unter bestimmten Umständen erlauben wollte. In der jetzt gebilligten Fassung wird die Versorgung mit Nahrung und Wasser von lebensverlängernden Eingriffen abgegrenzt. Ein Abbruch der Ernährung soll demnach auch auf ausdrücklichen Willen des Patienten nicht möglich sein. Der betreffende Artikel war unter Abgeordneten am meisten umkämpft.
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