Hausarztverträge: Schmidt will Gesetz nicht ändern
Donnerstag, 26. März 2009
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| Ulla Schmidt /ddp |
Berlin – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich gegen Bestrebungen einiger Bundesländer ausgesprochen, die gesetzlichen Regelungen für Hausarztmodelle wieder zu ändern. „Es ist wichtig, dass die Politik auch einmal einen etwas längeren Atem hat und nicht gerade erst gefasste Beschlüsse nach einigen Monaten wieder revidiert“, sagte sie nach einem Treffen mit dem Vorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt.
Zuvor hatten sich im Gesundheitsausschuss des Bundesrates acht Bundesländer für einen entsprechenden Änderungsantrag von Hessen und Baden-Württemberg zur Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ausgesprochen. Der Antrag sieht vor, die umstrittene Verpflichtung der Krankenkassen, mit Leistungserbringern bis zum 30. Juni 2009 Hausarztverträge abschließen zu müssen, wieder abzuschaffen.
Die Länder fordern außerdem, die im vergangenen Herbst im Zuge des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der Krankenkassen geschaffenen Neuregelungen abzuschaffen, wonach Hausarztverträge nur noch mit Gemeinschaften abzuschließen sind, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten. Dieser Passus hat de facto zu einem Verhandlungsmonopol des Deutschen Hausärzteverbandes zum Abschluss von Hausarztverträgen geführt.
Schmidt sagte, sie und ihre Fraktion würden die Änderungsanträge nicht unterstützen. Vielmehr drängte sie die gesetzlichen Krankenkassen zum Abschluss von Hausarztverträgen. Der Mustervertrag, den der Hausärzteverband in Baden-Württemberg mit der AOK unterzeichnet habe, sei ein „Schritt in die richtige Richtung“, sagte Schmidt. Sie mahnte, die Kassen seien gesetzlich verpflichtet, solche Verträge abzuschließen.
Auch Weigeldt, appellierte an die Kassen, Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Die Vereinbarung in Baden-Württemberg zwischen der AOK und dem dortigen Hausärzteverband werde von Medizinern und Versicherten gut angenommen. Anderswo gebe es jedoch „deutliche Zurückhaltung“ vonseiten der Kassen. Weigeldt warf den Versicherern eine Taktik des „Aussitzens“ vor. Sie warteten offenbar darauf, dass die gesetzliche Regelung wieder geändert werde. © SR/ddp/aerzteblatt.de
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