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Italien: Senat stimmt für Gesetz über Sterbehilfe-Verbot

Freitag, 27. März 2009

Rom – Der italienische Senat hat am Donnerstagabend das Gesetz zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe angenommen. 150 Parlamentarier stimmten dafür, 123 dagegen, drei enthielten sich der Stimme.

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Der Entwurf, der jetzt noch die Abgeordnetenkammer passieren muss, sieht ein umfassendes Verbot von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid vor. Auch ein Abbruch der künstlichen Ernährung bei Koma-Patienten wird untersagt. 

Zuvor war ein Änderungsantrag verworfen worden, der die Einstellung der künstlichen Ernährung unter bestimmten Umständen erlauben wollte. In der jetzt verabschiedeten Fassung wird die Versorgung mit Nahrung und Wasser von lebensverlängernden Eingriffen abgegrenzt.

Ein Abbruch der Ernährung soll demnach auch auf ausdrücklichen Willen des Patienten nicht möglich sein. © kna/aerzteblatt.de

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