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Transplantationsmedizin: Erheblicher Änderungsbedarf

Dienstag, 14. April 2009

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Berlin – Erheblichen Diskussions- und Änderungsbedarf in der Transplantationsmedizin sieht das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES). In einem im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellten Teilbericht kommt das IGES zu folgenden Feststellungen:

• Eine breit angelegte Aufklärung der Bevölkerung ist die Basis für die Akzeptanz der Transplantationsmedizin. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt dabei eine zentrale Funktion in der Aufklärungsarbeit ein. Die Mittel hierfür hat die Bundesregierung für das Jahr 2009 auf 1,5 Millionen Euro erhöht.

• Das Konzept der erweiterten Zustimmungslösung hat sich bewährt. Für die Einführung der Widerspruchslösung fehlt es in Deutschland an der nötigen allgemeinen Akzeptanz.

• Die passive Zustimmung der Bevölkerung ist recht hoch, die Auseinandersetzung mit der Organspende jedoch unzureichend. Nur wenige Menschen dokumentieren eine Erklärung zur Organspende zu Lebzeiten. Angehörige haben allerdings häufig keinen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zur Frage der postmortalen Organspende. Daher wird die Notwendigkeit gesehen, der schwierigen Situation der Angehörigen besser Rechnung zu tragen und die Bedingungen für das Angehörigengespräche zu „professionalisieren“.

• Befürwortet wird die Aufnahme der Organspendeerklärung als freiwillige Anwendung auf die elektronische Gesundheitskarte. Dies wäre ein weiterer Anstoß für die Versicherten, sich mit der Organspende auseinanderzusetzten.

• Beim Verfahren zur Todesfeststellung wird die Vergütungsumstellung der Konsiliardienste ritisiert. Während es früher feste Bereitschaftsdienste gab, wird heute pauschal vergütet und aus den aktuell verfügbaren Ärztinnen und Ärzten bei Bedarf ein Konsiliarteam zusammengestellt. Die damit verbundene geringere Vergütung kann dazu führen, dass Ärzte weniger bereit sind, sich an derartigen Konsiliardiensten zu beteiligen, heißt es in dem Bericht.

• Die restriktiven Regelungen zur Organlebendspende haben sich grundsätzlich bewährt. Eine erweiterte Überkreuzlebendspende wird nicht befürwortet. Zu prüfen ist allerdings, ob eine Lockerung der Subsidiaritätsregelung für die Lebendnierenspende geboten sein kann.

Darüber hinaus wird die derzeitige Form der Aufklärung über die versicherungsrechtlichen Aspekte der Lebendspende kritisch bewertet. Die finanzielle und versicherungsrechtliche Absicherung des Spenders sei nicht ausreichend geklärt, heißt es in dem Bericht. Der Lebendorganspender bedarf im Hinblick auf die mit der Spende verbundenen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken eines angemessenen Versicherungsschutzes. Hier sei zu prüfen, ob es einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe. © Kli/aerzteblatt.de

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