Berlin – Nach dem Entscheid des Schweizer Bundesgerichts gegen die umstrittene Sterbehilfeorganisation Dignitas hat die Deutsche Hospiz Stiftung die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid bekräftigt.
Stiftungsvorstand Eugen Brysch sprach am Donnerstag in Berlin von einem „Schlag ins Kontor“ der Dignitas-Akteure. Bei Dignitas arbeiteten „Dilettanten, die Menschen in kargen Wohnungen oder gar auf Parkplätzen beim Suizid unterstützen“, so Brysch. Es gelte, Schweizer Verhältnisse in Deutschland gesetzlich zu verhindern.
Das höchste Gericht der Schweiz bestätigte in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil eine Entscheidung der nationalen Arzneimittelbehörde Swissmedic. Demnach ist es Dignitas verboten, Natrium-Pentobarbital zur Suizidhilfe zu beziehen, zu verwenden und aufzubewahren.
aerzteblatt.de |
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