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Gendiagnostikgesetz soll noch diese Woche den Bundestag passieren

Montag, 20. April 2009

Berlin – Union und SPD haben sich auf gesetzliche Regeln für Gentests bei Menschen geeinigt. Das Gendiagnostikgesetz soll nach Angaben aus Koalitionskreisen am Donnerstag oder Freitag den Bundestag passieren. Anders als noch im Kabinettsentwurf vom Oktober vorgesehen, werden vorgeburtliche Untersuchungen auf im Erwachsenenalter auftretende Krankheiten wie die Hirnerkrankung Chorea Huntington verboten. Wie geplant werden auch heimliche Vaterschaftstests untersagt. Zudem dürfen Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern oder Versicherungen von ihren Kunden grundsätzlich keine Gentests verlangen.

Das Gesetz sei „ein Riesenschritt nach vorn für den Schutz von hochsensiblen Patientendaten“, sagte SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann der Berliner Zeitung vom Montag. Auch angesichts der jüngsten Datenskandale in mehreren Unternehmen mit Mitarbeiter-Krankenakten sei es ein wichtiges Signal.

Das von der Union durchgesetzte Verbot vorgeburtlicher Untersuchungen auf sogenannte spätmanifestierende Krankheiten nannte Reimann unnötig und unsinnig, da solche Tests in der Praxis kaum vorkämen. Die SPD habe dem aber zugestimmt, um das Gesetz nicht scheitern zu lassen, sagte sie. CDU-Gesundheitspolitikerin Annette Widmann-Mauz nannte das Verbot dagegen einen Fortschritt. © afp/aerzteblatt.de

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