Langen/Bonn – Meldungen zu Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) sind zukünftig auch im Internet möglich. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Paul-Ehrlich-Institut (PEI) schalteten am Dienstag ein entsprechendes Erfassungssystem frei.
„Es ist unser Ziel, mit dieser zusätzlichen und anwenderfreundlichen Möglichkeit der Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit zu leisten“, erklärt Johannes Löwer, Leiter beider Institute. Das neue Verfahren ist weniger aufwändig als das bisherige Vorgehen, da Ausdruck, Unterschrift sowie Versand per Fax oder Brief entfallen. BfArM und PEI hoffen daher, dass diese neue Möglichkeit dass Ärzte und andere mehr unerwünschte Wirkungen melden.
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