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Unerwünschte Arzneimittelwirkungen: Online-Meldung möglich

Dienstag, 21. April 2009

Langen/Bonn – Meldungen zu Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) sind zukünftig auch im Internet möglich. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Paul-Ehrlich-Institut (PEI) schalteten am Dienstag ein entsprechendes Erfassungssystem frei.

„Es ist unser Ziel, mit dieser zusätzlichen und anwenderfreundlichen Möglichkeit der Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit zu leisten“, erklärt Johannes Löwer, Leiter beider Institute. Das neue Verfahren ist weniger aufwändig als das bisherige Vorgehen, da Ausdruck, Unterschrift sowie Versand per Fax oder Brief entfallen. BfArM und PEI hoffen daher, dass diese neue Möglichkeit dass Ärzte und andere mehr unerwünschte Wirkungen melden.

Anwender, die das neue Online-System nutzen möchten, benötigen dafür kein zusätzliches Programm. Der Weg führt direkt über die Internetseiten der Institute zu den Eingabemasken. Die Meldungen werden dort browserbasiert und somit betriebssystemunabhängig erfasst. Für seine eigene Dokumentation kann der Nutzer nach erfolgreichem Versand die Meldung lokal speichern.

Die Übertragung der Fallmeldung erfolgt über eine gesicherte Verbindung, die ausschließlich das PEI und das BfArM als Empfänger zulässt. Damit sind auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. © hil/aerzteblatt.de

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