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SPD mahnt Regelungen für Biobanken an

Dienstag, 21. April 2009

Berlin – Nach der Verständigung der Großen Koalition auf das Gendiagnostikgesetz haben SPD-Fachpolitiker Regelungen auch für den Umgang mit genetischen Daten und Tests in der Forschung angemahnt. Die Bundesregierung solle ein umfassendes Förderkonzept für Biobanken in Deutschland entwickeln und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich ausbauen, erklärten die Forschungspolitiker Ernst Dieter Rossmann und Rene Röspel am Dienstag in Berlin.
Der Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz beruht auf einer Vorlage von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vom Sommer 2008 und sieht enge gesetzliche Vorgaben für Gentests vor. So ist unter anderem ein Verbot genetischer Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers geplant. Er enthält auch Vorgaben für vorgeburtliche genetische Diagnostik. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch abschließend in den Bundestagsausschüssen beraten werden und steht am Freitag auf der Tagesordnung des Plenums.

Biobanken sind Einrichtungen zur Speicherung von Materialien, die dem menschlichen Körper entnommen wurden. Dort können Körpersubstanzen wie Blut, Sperma, fetales Gewebe oder aus Nabelschnurblut gewonnene Stammzellen und genetische Daten gespeichert werden. © kna/aerzteblatt.de

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