Entscheidung zu Spätabtreibungen und Patientenverfügungen im Mai
Mittwoch, 22. April 2009
Berlin – Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Mai über Gesetzentwürfe zu den Themen Spätabtreibung und Patientenverfügung abstimmen. Darauf verständigten sich Union und Sozialdemokraten, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch in Berlin sagte.
Anzeige
Er zeigte sich „verhalten optimistisch“, dass es bei der umstrittenen Frage der Patientenverfügungen einen Kompromiss zwischen SPD-Abgeordneten und Teilen der Union kommen werde. Derweil dauern die Bemühungen um eine Einigung beim Thema Spätabtreibungen an.
Fachpolitiker aller Seiten beschäftigen sich seit Jahren mit beiden ethischen Themen, bei denen kein Fraktionszwang besteht und die Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen entscheiden können. Oppermann sagte, das Parlament solle voraussichtlich in der ersten, spätestens der zweiten Maiwoche über das Thema Spätabtreibungen und Ende Mai zu Patientenverfügungen entscheiden.
Das Thema Patientenverfügungen steht seit sechs Jahren auf der Agenda des Parlaments. Zu seiner rechtlichen Regelung liegen dem Bundestag jeweils fraktionsübergreifend formulierte Entwürfe vor, zwischen denen es seit einer Reihe von Monaten keine Bewegung mehr gibt. Oppermann sagte, das Interesse der Union an einer Regelung nehme „von Tag zu Tag ab“.
Zugleich dauerten die Bemühungen um eine weitere Verständigung beim Thema Spätabtreibung an. An diesem Donnerstag steht ein erneutes Treffen der zuständigen Familienpolitiker an. Johannes Singhammer (CSU) mahnte, „es würde kein Mensch in Deutschland verstehen, wenn der vorliegende Gesetzentwurf im Nirwana der Diskontinuität verschwinden würde“. Eine gesetzliche Änderung bei Spätabbrüchen wäre auf jeden Fall ein wichtiger parlamentarischer Erfolg, sagte er.
Nach Singhammers Angaben ist für den 6. Mai die abschließende Behandlung des Themas im Familienausschuss vorgesehen; es spreche nichts dagegen, dass Thema bereits einen Tag später im Plenum abzustimmen.
Am Dienstag hatte SPD-Fraktionsvize Christel Humme, die sich bislang vehement gegen jede gesetzliche Regelung gewandt hatte, einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem ein besseres Beratungsangebot für Schwangere zum Ziel hat. Er steht in Konkurrenz zu einem Gruppenentwurf von Union, FDP und einer rot-grünen Gruppe um die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.