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Antrag zur Embryonenselektion passiert Europaparlament

Donnerstag, 23. April 2009

Straßburg – Das Europaparlament hat mit knapper Mehrheit einem Änderungsantrag zugestimmt, der den Mitgliedstaaten zur Verhinderung seltener Erbkrankheiten Embryonenselektion empfiehlt. Durch die Auswahl gesunder Embryonen solle die Weitergabe von Erbkrankheiten verhindert werden, heißt es in dem am Donnerstag in Straßburg verabschiedeten Bericht.  

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Der Änderungsantrag hatte in den vergangene Wochen zu scharfen Protesten von Politikern, Wissenschaftlern und Verbänden geführt. Für besondere Empörung sorgte ein Halbsatz, der von Bemühungen zur „Ausmerzung“ seltener Krankheiten sprach. Diese Formulierung wurde von den Europaparlamentariern mit großer Mehrheit gestrichen. 

In der vorhergehenden Debatte sprachen sich Vertreter verschiedener Fraktionen deutlich gegen den Änderungsantrag aus. Grünen-Politikerin Hiltrud Breyer nannte den Antrag „völlig inakzeptabel“. Es dürfe in Europa nie wieder eine Diskussion über lebens- und nichtlebenswertes Leben geben. Der CDU-Abgeordnete Peter Liese betonte, dass genetische Beratung niemals auf ein Ziel gerichtet sein dürfe, wie es die Formulierung nahe lege. 

Die Christdemokratin Christa Klaß wies besonders auf die Wortwahl des Antrags hin: „Dass in EU-Dokumenten unbefangen von ‚Ausmerzung’ und der ‚Auswahl gesunder Embryonen’ gesprochen wird, ist für mich schockierend.“ Es widerspreche dem Bestreben der EU, Menschen mit Behinderung besser in die Gesellschaft einzubinden. 

In dem Änderungsantrag heißt es, die EU-Staaten sollten Bemühungen unterstützen, um Erbkrankheiten zu verhindern und zu beseitigen. Dazu solle es einerseits genetische Beratung für die Eltern geben. Zudem solle es unbeschadet bestehender nationaler Regelungen und stets auf freiwilliger Basis eine Auswahl gesunder Embryonen vor der Implantation geben können. 

Der Änderungsantrag ist Teil eines Berichts über Maßnahmen gegen seltene Krankheiten. Dort wird gefordert, bei der Bekämpfung dieser Krankheiten europaweit besser zusammenzuarbeiten, damit Patienten aller Mitgliedsländer fachgerecht behandelt werden können. Das Europaparlament wird in der Frage nur angehört; seine Position ist für die 27 EU-Staaten im Ministerrat nicht verbindlich. © kna/aerzteblatt.de

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