Europaparlament billigt Vorschläge zur Stärkung der Patientenrechte
Donnerstag, 23. April 2009
Brüssel/Straßburg – Das Europäische Parlament (EP) hat sich heute mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Rechte der Patienten bei der grenzüberschreitenden Versorgung zu stärken. 297 Mitglieder des EP stimmten für einen Bericht des britischen Abgeordneten John Bowis von der Fraktion der Konservativen und Christdemokraten im EP zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission.
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Das EU-Parlament in Straßburg /dpa
Für Diskussionen innerhalb des EP hatte insbesondere die Frage gesorgt, welche Rechtsgrundlage für die EU-Richtlinie erforderlich ist, die vor allem sicherstellen soll, dass Patienten ungehindert Leistungen im EU-Ausland in Anspruch nehmen können. Die Europäische Kommission stützt ihren Entwurf auf das EU-Binnenmarktrecht (Artikel 95 EG-Vertrag).
Die Fraktionen der Sozialisten (PSE) und die Linken im EP forderten, den Aspekt der Gesundheitsfürsorge (Artikel 152 EG-Vertrag) in den Vordergrund zu stellen. Nach Meinung von Gabi Zimmer (Die Linke) verschärft die vorgeschlagene Regelung den Trend zur Zweiklassenmedizin. Das Plenum lehnte jedoch mehrheitlich Anträge auf Änderung der Rechtsgrundlage ab.
Die Abgeordneten sprachen sich ferner dafür aus, dass die Mitgliedstaaten ein System einführen können, wonach die Kosten für eine Auslandsbehandlung von den Kostenträgern direkt an die Erbringer stationärerer und hoch spezialisierter Leistungen überwiesen werden. Die Kommission solle zudem prüfen, ob eine zentrale Verrechnungsstelle eingeführt werden soll, um die Rückerstattung der Kosten über Ländergrenzen, Gesundheitssysteme und Währungszonen hinweg zu erleichtern.
Strittig innerhalb des EP war auch, ob sich die Patienten bestimmte Leistungen, die sie im EU-Ausland in Anspruch nehmen wollen, vorab von den Kostenträgern für staatliche Gesundheitsleistungen genehmigen lassen müssen. Das Plenum erklärte sich schließlich grundsätzlich damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten von den Patienten verlangen können, sich eine Vorabgenehmigung für die Rückerstattung der Kosten von Krankenhausleistungen und Spezialbehandlungen einzuholen.
Die vorherige Genehmigung dürfe aber kein Hindernis für die Freizügigkeit der Patienten darstellen. Anders als die Kommission möchte es das EP auch den EU-Ländern überlassen zu definieren, was Krankenhausleistungen sind. Die Abgeordneten schlagen zudem die Einrichtung eines Europäischen Patienten-Ombudsmanns vor, der sich mit Patientenbeschwerden befassen soll, wenn diese innerhalb des betroffenen Mitgliedstaates nicht gelöst werden können.
Die SPD-Politikerin Dagmar Roth-Behrendt bezeichnete das Abstimmungsergebnis insgesamt als „großen Erfolg für die Patientinnen und Patienten in der Europäischen Union“ forderte aber zugleich Nachbesserungen bei den strittigen Punkten zur Rechtsgrundlage und den Vorabgenehmigungen.
Auch der CDU-Abgeordnete Peter Liese begrüßte das Votum: „Die Richtlinie bedeutet große Chancen für die 4,4 Millionen Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP im EP, Holger Krahmer, erklärte: „Grundsätzlich ist die Regelung ein Fortschritt. Es muss aber darum gehen Patientenrechte zu schützen, nicht bürokratische Gesundheitssysteme.“
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