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BKA-Gesetz: Verfassungsbeschwerde erhoben

Freitag, 24. April 2009

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Berlin – Weil sie das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (BKA-Gesetz) in vielen Punkten für verfassungswidrig halten, haben unter anderem Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, und Jürgen Hardt, Präsident der hessischen Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, sowie Gerhart R. Baum, Innenminister a. D., Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingelegt, das seit dem 1. Januar 2009 in Kraft ist.

Die Bedenken der Beschwerdeführer richten sich insbesondere gegen die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger. So gestattet das BKA-Gesetz heimliche Online-Durchsuchungen und die Überwachung der Telekommunikation. Ferner kritisieren die Beschwerdeführer die Verletzung der Privatsphäre sowie die Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten.

Das BKA-Gesetz sei ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis, hatte Hoppe bereits im vergangenen November kritisiert. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrechte gehörten zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Diese erst garantierten das für die Patienten-Arzt-Beziehung so wichtige Vertrauen. © EB/aerzteblatt.de

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