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Gendiagnostikgesetz: Hoppe begrüßt Arztvorbehalt

Freitag, 24. April 2009

Berlin – Mehr Rechtsklarheit bei der Anwendung genetischer Untersuchungen erhofft sich die Bundesärztekammer (BÄK) von dem am Freitag im Bundestag verabschiedeten Gendiagnostikgesetz.

„Wichtig ist vor allem die genetische Beratung vor und nach den Tests durch entsprechend qualifizierte Ärzte“, betonte BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Er begrüßt besonders den enthaltenen Arztvorbehalt bei prädiktiven genetischen Untersuchungen. Auch seien weitere wichtige Forderungen der Ärzteschaft, wie die Verankerung eines Rechtes auf Nichtwissen und die Freiwilligkeit der Teilnahme an genetischen Untersuchungen, berücksichtigt.

„Das Gesetz enthält aber auch eine Reihe von Regelungen, mit denen wir uns nicht einverstanden erklären können“, so Hoppe. Dazu gehöre, dass das Gesetz Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorschreibe, die weit in das ärztliche Berufsrecht hineinreichen. Auch Prüfungsregeln der ärztlichen Qualifikation sowie die des allgemein anerkannten Standes von Wissenschaft und Technik ließen zum Teil die verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereiche außer Acht, kritisiert Hoppe.

Besorgniserregend sei insbesondere, dass die geplante Gendiagnostik-Kommission des Robert-Koch-Instituts (RKI) einen weitreichenden Richtlinienauftrag erhalten soll. „Damit ignoriert das Gesetz die Richtlinienkompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung“, moniert der BÄK-Präsident. © hil/aerztblatt.de

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