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Kinderärzte kritisieren neues Gendiagnostikgesetz

Montag, 4. Mai 2009

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) sieht durch das neue Gendiagnostikgesetz das Neugeborenen-Screening deutlich erschwert. Die Regelung übergehe die besonderen Belange der Pädiatrie in wichtigen Punkten, erklärte die DGKJ heute in Berlin.

Kritik übte die Gesellschaft auch am sogenannten Arztvorbehalt. Demnach dürfen nur Ärzte die Blutprobe für das Screening entnehmen. Der Verband forderte, das Screening entweder aus dem neuen Gesetz auszuklammern oder eine Sonderregelung festzuschreiben.

Der Sprecher der Screening-Kommission der DGKJ, Georg F. Hoffmann, beklagte zudem umfangreiche Beratungsauflagen und bürokratische Hürden für Eltern, Geburtshelfer und Kinderärzte. Dies könne das Screening-Verfahren unnötig in die Länge ziehen. „Der Datenschutz und auch die vorangehende Information der Eltern waren bislang auch gegeben, und wir konnten bei einem Befund sehr schnell eine Therapie einleiten“, sagte Hoffmann. Nun müssten sich die Ärzte auf langwierige und detaillierte Datenschutzbestimmungen einstellen.

Mit der Routinemaßnahme, die in den ersten Lebenstagen eines Babys durchgeführt wird, können nach DGKJ-Angaben schwere Hormonstörungen und Stoffwechselerkrankungen frühzeitig festgestellt und rechtzeitig behandelt werden. © kna/aerzteblatt.de

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