| dpa |
Berlin – Nach jahrelanger Debatte hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages seine Beratungen über die Abgabe von Heroin auf Rezept an Schwerstabhängige abgeschlossen. Der Ausschuss verwies am Mittwoch zwei fast gleichlautende Gesetzentwürfe des Bundesrates sowie einer Abgeordnetengruppe von SPD, FDP, Grünen und Linken ohne Beschlussempfehlung an das Plenum, wie die Bundestagspressestelle mitteilte.
Beide Entwürfe zielen darauf, die Behandlung mit synthetischem Heroin (Diamorphin) in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Dagegen will eine Gruppe Unionsabgeordneter diese zunächst lediglich als Modellversuch fortführen.
Die Gesetzentwürfe des Bundesrates und der fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe sehen vor, dass Diamorphin nicht mehr als illegale Droge eingestuft, sondern als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel zugelassen wird. Demnach soll die Diamorphinbehandlung nur bei schwerstabhängigen Opiatsüchtigen angewendet werden, die nach herkömmlichen Methoden wie einer Methadon-Substitution nicht erfolgreich therapierbar sind.
Die Behandlung soll nur bei Patienten im Alter ab 23 Jahren in Betracht kommen, die seit mindestens fünf Jahren abhängig sind und bereits zwei erfolglose Therapien hinter sich haben. Auch soll die Diamorphinbehandlung auf Einrichtungen beschränkt sein, die bestimmte Vorgaben etwa zur personellen Ausstattung erfüllen müssen.
aerzteblatt.de
zum Thema aerzteblatt.de |
| Versenden | Teilen |
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.