Berlin – Die Bundesregierung hat weitere Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen als unerlässlich bezeichnet. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den dritten „Stammzellbericht“ der Regierung. Er behandelt den Zeitraum 2006 und 2007. Die Reform des Stammzellgesetzes 2008 und ihre Auswirkungen sind noch nicht erfasst.
Die Bundesregierung zeigt sich in dem Bericht zufrieden mit dem Ausmaß der Forschung an embryonalen Stammzellen. Seit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes 2002 bis Ende 2007 seien 23 Anträge auf Einfuhr und Verwendung solcher Zellen genehmigt worden. Sie zeigten, dass die durch das Stammzellgesetz eröffneten Möglichkeiten „von der deutschen Forschungsszene wahrgenommen werden“.
Im Spätsommer 2008 trat eine Neufassung des Stammzellgesetzes von 2002 in Kraft. Wissenschaftler haben seitdem auch auf Stammzellen Zugriff, die bis 1. Mai 2007 gewonnen wurden. Zuvor lag der Stichtag auf dem 1. Januar 2002. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist umstritten, weil sie nur durch die Tötung von Embryonen gewonnen werden können.
Die Bundesregierung bekräftigt in dem Bericht ihre Haltung, das Stammzellgesetz ermögliche die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland, ohne den Schutz menschlicher Embryonen nach dem Embryonenschutzgesetz einzuschränken. Die Gewinnung entsprechender Stammzellen aus menschlichen Embryonen in Deutschland bleibe durch das Embryonenschutzgesetz verboten. © kna/aerzteblatt.de
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