Berlin – Der Bundestag entscheidet voraussichtlich kommenden Mittwoch über die künftige Beratung von Schwangeren vor einer möglichen Spätabtreibung. Der Familien- und Frauenausschuss überwies am Mittwoch zwei konkurrierende Entwürfe zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes an das Plenum, wie die Ausschussvorsitzende Kerstin Griese (SPD) in Berlin mitteilte. Der Ausschuss habe keinen inhaltlichen Beschluss gefasst. Schließlich handele es sich um „eine Gewissensfrage, die nicht entlang der Fraktionsgrenzen abgestimmt wird“, erklärte Griese.
Von bislang 302 der 612 Bundestagsabgeordneten unterstützt wird eine gruppenübergreifende Gesetzesinitiative, die als Kompromiss von ursprünglich drei Gesetzentwürfen zustande gekommen war. Neben Griese unterstützen etwa der CSU-Familienpolitiker Johannes Singhammer sowie die FDP-Frauenpolitikerin Ina Lenke diesen Entwurf.
Dieser sieht bei einer Behinderung des Ungeborenen unter anderem eine Pflicht des Arztes vor, die Schwangere in eine ergebnisoffene psychosoziale Beratung vermitteln. Die Frau kann dies demnach auch ablehnen. Der Entwurf schreibt zudem eine dreitägige Bedenkzeit vor einer Entscheidung über eine mögliche Abtreibung fest.
95 Abgeordnete aus den Fraktionen von SPD und Grünen um SPD-Fraktionsvize Christel Humme haben indes einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie möchten lediglich eine „ausreichende“ Bedenkzeit festschreiben, da eine Mindestfrist von drei Tagen für Betroffene eine besondere Härte darstellen könne.
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