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Bundestag entscheidet nächste Woche über Spätabtreibungen

Mittwoch, 6. Mai 2009

Berlin – Der Bundestag entscheidet voraussichtlich kommenden Mittwoch über die künftige Beratung von Schwangeren vor einer möglichen Spätabtreibung. Der Familien- und Frauenausschuss überwies am Mittwoch zwei konkurrierende Entwürfe zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes an das Plenum, wie die Ausschussvorsitzende Kerstin Griese (SPD) in Berlin mitteilte. Der Ausschuss habe keinen inhaltlichen Beschluss gefasst. Schließlich handele es sich um „eine Gewissensfrage, die nicht entlang der Fraktionsgrenzen abgestimmt wird“, erklärte Griese.

Von bislang 302 der 612 Bundestagsabgeordneten unterstützt wird eine gruppenübergreifende Gesetzesinitiative, die als Kompromiss von ursprünglich drei Gesetzentwürfen zustande gekommen war. Neben Griese unterstützen etwa der CSU-Familienpolitiker Johannes Singhammer sowie die FDP-Frauenpolitikerin Ina Lenke diesen Entwurf.

Dieser sieht bei einer Behinderung des Ungeborenen unter anderem eine Pflicht des Arztes vor, die Schwangere in eine ergebnisoffene psychosoziale Beratung vermitteln. Die Frau kann dies demnach auch ablehnen. Der Entwurf schreibt zudem eine dreitägige Bedenkzeit vor einer Entscheidung über eine mögliche Abtreibung fest.

95 Abgeordnete aus den Fraktionen von SPD und Grünen um SPD-Fraktionsvize Christel Humme haben indes einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie möchten lediglich eine „ausreichende“ Bedenkzeit festschreiben, da eine Mindestfrist von drei Tagen für Betroffene eine besondere Härte darstellen könne.

Dies gelte etwa, wenn eine Frau aufgrund eines bestimmten Gendefekts, den sie an ihre ungeborenen Kinder weitergebe, zum wiederholten Male einen Abbruch machen lassen müsse. Diese Frau habe sich bereits früher intensiv mit ihrer Situation beschäftigt und solle nicht tagelang warten müssen. Auch zusätzliche Bußgelder bei Gesetzesverstößen von Ärzten lehnt die Abgeordnetengruppe um Humme ab.

Bei einer Spätabtreibung handelt es sich um einen Abbruch der Schwangerschaft ab der 23. Woche. Abtreibungen sind hierzulande innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen nach vorhergehender Beratung straflos. Aufgrund einer medizinischen Indikation sind Abbrüche aber auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist.

Von rund 115.000 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2008 erfolgten laut Statistischem Bundesamt knapp 3.000 aufgrund einer medizinischen Indikation. 231 Fälle waren Spätabtreibungen. © kna/aerzteblatt.de

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