Berlin – Behinderte, die von besonderen Pflegekräften betreut werden, sollen auch bei Klinikaufenthalten nicht auf ihre gewohnte Betreuung verzichten müssen. „Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, können künftig ihre Assistenz mit ins Krankenhaus nehmen“, erklärten die Unionsabgeordneten Annette Widmann-Mauz (CDU) und Hubert Hüppe (CDU) am Donnerstag anlässlich der ersten Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundestag.
Bislang ruht die Finanzierung dieser Pflegeleistungen, die Betroffenen können im Krankenhaus nicht auf ihre gewohnte Hilfe zurückgreifen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Pflegegeld für die gesamte Dauer von stationären Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten sowie für die Dauer von „krankenhausersetzender häuslicher Pflege“ weiter ausbezahlt werden. © afp/aerzteblatt.de
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