Witten/Hamm – Trotz schwerwiegender Behandlungsfehler soll ein Wittener Mediziner nicht nach England ausgeliefert werden. Wie eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Hamm am Freitag auf ddp-Anfrage mitteilte, wird beim Oberlandesgericht Hamm die Ablehnung eines Auslieferungsgesuchs der britischen Justizbehörden beantragt. Das Begehren der Briten sei „unzulässig“, da einer Auslieferung das „Hindernis der Doppelverfolgung“ entgegenstehe.
Im Februar 2008 hatte der 66-jährige Arzt aus Witten einen tödlichen Behandlungsfehler in Großbritannien begangen. Der Deutsche hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bochum eingeräumt, einem 70-jährigen Patienten aus dem englischen Cambridgeshire irrtümlich eine tödliche Überdosis Schmerzmittel verabreicht zu haben.
Der Arzt hatte angegeben, den Fehler aus Übermüdung und Stress gemacht zu haben. Das Amtsgericht Witten verurteilte den Mediziner im März 2009 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5.000 Euro.
aerzteblatt.de |
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