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Kindesmissbrauch: Neue Richtlinien für britische Ärzte

Montag, 11. Mai 2009

London – In Großbritannien sorgen neue ärztliche Richtlinien zum Thema „Kindesmisshandlungen“ für gesundheitspolitische Schlagzeilen. Britische Ärzte werden von ihrem Berufsverband seit kurzem offen dazu ermuntert, Kinder „notfalls gegen den Willen ihrer Eltern“ im Krankenhaus zu behalten, sollte der Verdacht bestehen, dass das Kind misshandelt wird. Die neuen Richtlinien sollen helfen, die Zahl der Kindesmisshandlungen deutlich zu senken.

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Die British Medical Association (BMA) stellte die neuen Richtlinien in London vor. Der Ärztebund reagierte damit indirekt auf zahlreiche haarsträubende Fälle von Kindesmisshandlungen, die in jüngster Zeit die britische Öffentlichkeit aufgeschreckt hatten.

„Wir Ärzte haben eine zentrale Rolle, um Misshandlungen entweder ganz zu verhindern oder zumindest gefährdete Kinder zu identifizieren und zu schützen“, so ein BMA-Sprecher. Die BMA vertritt die beruflichen Interessen von rund 130.000 Ärztinnen und Ärzten im Königreich.

Den Bestimmungen zufolge sollen Haus- und Fachärzte, misshandelte Kinder oder Kinder, bei denen eine Misshandlung vermutet wird, notfalls auch gegen den Willen ihrer Eltern im Krankenhaus behalten. Die Mediziner hätten außerdem die Pflicht, zu untersuchen, ob Kinder, bei denen eine Misshandlung vermutet wird, bereits öfter in ärztlicher Behandlung waren.

Ärzte haben ferner die Pflicht, unverzüglich Kontakt mit den Sozialbehörden aufzunehmen, sollten sie vermuten, dass das Kind zu Hause misshandelt wird. „Es ist wichtig, dass der Arzt Protokoll führt, sollte er eine Misshandlung vermuten“, so die BMA. Und: „Oberstes Gebot ist stets das Wohlergehen des Kindes.“ Haus- und Fachärzte begrüßten die neuen Richtlinien. © KT/aerzteblatt.de

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