Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert, die ärztliche Beratungspflicht bei Spätabtreibungen gesetzlich zu verankern und eine mindestens dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnosestellung und Schwangerschaftsabbruch einzuführen.
„Auch und gerade im späten Stadium der Schwangerschaft muss der Arzt die Schwangere über kurzfristige und langfristige, medizinische und psychische Aspekte des Abbruchs oder des Austragens der Schwangerschaft beraten“, erklärte Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe am Montag. Der Bundestag berät in dieser Woche eine entsprechende Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Die BÄK spricht sich damit sich klar für den Entwurf von Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD), Ina Lenke (FDP) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) aus. Dieser werde der Konfliktlage der Schwangeren und dem Schutz des ungeborenen Lebens gleichermaßen gerecht, so die BÄK.
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