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Ärztliche Beratungspflicht für Spätabtreibungen gefordert

Montag, 11. Mai 2009

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert, die ärztliche Beratungspflicht bei Spätabtreibungen gesetzlich zu verankern und eine mindestens dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnosestellung und Schwangerschaftsabbruch einzuführen.

„Auch und gerade im späten Stadium der Schwangerschaft muss der Arzt die Schwangere über kurzfristige und langfristige, medizinische und psychische Aspekte des Abbruchs oder des Austragens der Schwangerschaft beraten“, erklärte Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe am Montag. Der Bundestag berät in dieser Woche eine entsprechende Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Die BÄK spricht sich damit sich klar für den Entwurf von Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD), Ina Lenke (FDP) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) aus. Dieser werde der Konfliktlage der Schwangeren und dem Schutz des ungeborenen Lebens gleichermaßen gerecht, so die BÄK.

Daneben gibt es einen Entwurf von SPD-Abgeordneten um die Politikerin Christel Humme. Sie sprechen sich gegen die konkrete Bedenkzeit aus und legen den Schwerpunkt auf mehr Beratungsangebote für Schwangere.

Die im Singhammer-Entwurf vorgesehenen Regelungen zur Beratung und zur Bedenkzeit schaffen laut Hoppe Rechtssicherheit und dienen dem gemeinsamen Ziel, zu einer gesicherten Indikationsstellung zu kommen.

Zudem fordert die Kammer, die statistische Erfassung von späten Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. „Die bisherigen Erhebungen haben sich als unzulänglich erwiesen und sind in ihrer Vollständigkeit anzuzweifeln“, moniert Hoppe. © hil/aerzteblatt.de

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