Dortmund – Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben einen Vertrag zur ambulanten palliativmedizinischen Versorgung unterzeichnet. Der Vertrag ermöglicht, dass gesetzlich versicherte Schwerstkranke am Lebensende Lebens qualifiziert zuhause versorgt werden.
„Den Krankenkassen ist es ein wichtiges Anliegen, die Versorgung am Lebensende umfassend und unbürokratisch sicher zu stellen“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Westfalen-Lippe. Jeder Todkranke könne sich für eine Palliativbehandlung in den eigenen vier Wänden an den Haus- oder Facharzt seiner Wahl wenden. Voraussetzung sei lediglich, dass sein Arzt am Vertrag teilnimmt.
Die direkt betreuenden Haus- und Fachärzte erhalten für die erforderlichen Hausbesuche feste Zuschläge. Auch der palliativmedizinische Konsiliardienst erhält eine eigene Vergütungsstruktur. © hil/aerzteblatt.de
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