Berlin – Einen Tag vor der Bundestagsabstimmung über zwei Gesetzentwürfe zu Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche rechnen sich Vertreter beider Seiten Chancen auf eine Mehrheit aus.
Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), zeigte sich am Dienstag in Berlin zuversichtlich, dass der gruppenübergreifende Entwurf eine Mehrheit erhalten werde. „Aber fest steht das erst zum Zeitpunkt der Abstimmung.“ SPD-Fraktionsvize Christel Humme, Mitiniatorin des anderen Gesetzesvorschlags, sprach von einem „offenen Rennen“. Viele Abgeordnete hätten sich noch nicht entschieden.
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Linke-Frauenpolitikerin Kirsten Tackmann nannte eine Gesetzesänderung hingegen „überflüssig“. Gemeinsam mit rund 50 Fraktionskollegen fordert sie einen Ausbau der Beratung Schwangerer. Die Gruppe werde keinem der beiden „scheinheiligen“ Gesetzentwürfe zustimmen.
Der Berufsverband der Frauenärzte und der Bundesverband Pro Familia übten Kritik am gruppenübergreifenden Gesetzentwurf. Eine „starre“ dreitägige Frist zwischen Diagnose und Indikation sowie die Androhung von bis zu 5.000 Euro Bußgeld bei ärztlichen Verstößen bürokratisierten ein Thema, „das zu den sensibelsten und schwierigsten im Leben einer Frau gehört“, erklärten beide Verbände.
Ziel sei es offenbar, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche „durch politischen Druck zu reduzieren“. Ein solches Gesetz treibe vermehrt Frauen zu einer Abtreibung ins Ausland. Bereits 2008 seien 600 deutsche Frauen in die Niederlande „ausgewichen“.
Die Caritas hingegen begrüßte „alle gesetzlichen Initiativen, die dem Schutz des ungeborenen Lebens als absolut schützenswertem Gut dienen“. Eine verbindliche dreitägige Bedenkzeit vor der Entscheidung über eine mögliche Abtreibung schütze immerhin „vor übereilten, nicht rückgängig zu machenden Entscheidungen“. Auch eine verstärkte Beratung Schwangerer schon vor einer vorgeburtlichen Untersuchung nannte die Caritas „sinnvoll“. © afp/aerzteblatt.de
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