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„Offenes Rennen“ bei Spätabtreibungen

Dienstag, 12. Mai 2009

Berlin – Einen Tag vor der Bundestagsabstimmung über zwei Gesetzentwürfe zu Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche rechnen sich Vertreter beider Seiten Chancen auf eine Mehrheit aus.

Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), zeigte sich am Dienstag in Berlin zuversichtlich, dass der gruppenübergreifende Entwurf eine Mehrheit erhalten werde. „Aber fest steht das erst zum Zeitpunkt der Abstimmung.“ SPD-Fraktionsvize Christel Humme, Mitiniatorin des anderen Gesetzesvorschlags, sprach von einem „offenen Rennen“. Viele Abgeordnete hätten sich noch nicht entschieden.

Der gruppenübergreifende Gesetzentwurf wird bislang von 302 der insgesamt 612 Abgeordneten unterstützt, unter anderem auch von SPD-Familienexpertin Kerstin Griese und FDP-Frauenpolitikerin Ina Lenke. Er sieht bei einer Behinderung des Ungeborenen unter anderem eine Pflicht des Arztes vor, die Schwangere auf Wunsch in eine psychosoziale Beratung zu vermitteln. Zudem schreibt der Entwurf eine dreitägige Bedenkzeit vor einer Entscheidung über eine mögliche Abtreibung fest. 

Bislang rund 160 Abgeordnete von SPD und Grünen um SPD-Fraktionsvize Humme sehen in ihrem Entwurf lediglich eine „ausreichende“ Bedenkzeit von „in der Regel“ drei Tagen vor. Eine feste Mindestfrist könne eine besondere Härte darstellen, etwa wenn ein Ungeborenes nicht lebensfähig sei. Bußgelder bei Gesetzesverstößen von Ärzten sowie eine von Singhammer geforderte genauere statistische Erfassung von Abtreibungen lehnt die Gruppe ab. Dafür solle das Beratungsangebot „so früh wie möglich ansetzen, nämlich schon vor der vorgeburtlichen Untersuchung“, sagte Humme am Dienstag. Ärzte sollten vorab besser über deren Chancen und Risiken informieren.

Linke-Frauenpolitikerin Kirsten Tackmann nannte eine Gesetzesänderung hingegen „überflüssig“. Gemeinsam mit rund 50 Fraktionskollegen fordert sie einen Ausbau der Beratung Schwangerer. Die Gruppe werde keinem der beiden „scheinheiligen“ Gesetzentwürfe zustimmen.

Der Berufsverband der Frauenärzte und der Bundesverband Pro Familia übten Kritik am gruppenübergreifenden Gesetzentwurf. Eine „starre“ dreitägige Frist zwischen Diagnose und Indikation sowie die Androhung von bis zu 5.000 Euro Bußgeld bei ärztlichen Verstößen bürokratisierten ein Thema, „das zu den sensibelsten und schwierigsten im Leben einer Frau gehört“, erklärten beide Verbände.

Ziel sei es offenbar, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche „durch politischen Druck zu reduzieren“. Ein solches Gesetz treibe vermehrt Frauen zu einer Abtreibung ins Ausland. Bereits 2008 seien 600 deutsche Frauen in die Niederlande „ausgewichen“.

Die Caritas hingegen begrüßte „alle gesetzlichen Initiativen, die dem Schutz des ungeborenen Lebens als absolut schützenswertem Gut dienen“. Eine verbindliche dreitägige Bedenkzeit vor der Entscheidung über eine mögliche Abtreibung schütze immerhin „vor übereilten, nicht rückgängig zu machenden Entscheidungen“. Auch eine verstärkte Beratung Schwangerer schon vor einer vorgeburtlichen Untersuchung nannte die Caritas „sinnvoll“. © afp/aerzteblatt.de

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