Berlin – In der abschließenden Bundestagsdebatte über zwei Gesetzentwürfe zu Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche haben am Mittwoch Vertreter beider Seiten für ihre Positionen geworben. Es gelte, einen „schleichenden Automatismus“ zu beenden, der die diagnostizierte Behinderung eines Ungeborenen „sehr schnell zur Empfehlung für einen Abbruch werden lässt“, sagte die Familienausschuss-Vorsitzende Kerstin Griese (SPD).
Betroffene Frauen bräuchten für eine tragfähige Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft eine gute psychosoziale Beratung sowie Ruhe, für die eine mindestens dreitägige Bedenkzeit sorgen solle. SPD-Fraktionsvize Christel Humme warb dagegen für eine eine flexible Bedenkzeit. Eine rigide Regelung ohne Ausnahmen sei „grausam“.
Wie Griese sprachen sich unter anderem auch Ilse Falk (CSU), Ingrid Fischbach (CDU) und Ina Lenke (FDP) für eine ärztliche Beratungspflicht und eine mindestens dreitägige Bedenkzeit vor der Entscheidung für einen Abbruch aus. Wenn ein Untersuchungsergebnis signalisiere, dass mit dem Ungeborenen „etwas nicht in Ordnung“ sei, breche für die werdenden Eltern plötzlich „eine Welt zusammen“, sagte Falk.
In solchen Fällen sei gute Beratung wesentlich, bei der der Arzt auch spezialisierte Kollegen hinzuziehen könne. Es gehe darum, die Schwangere in ihrer „freien Entscheidung“ zu unterstützen - und keineswegs um eine „Zwangsberatung“. Fischbach betonte, die Beratungspflicht gelte lediglich für den Arzt. „Bei den Eltern bleibt es wie gehabt ein Beratungsrecht.“
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