Suchen in

  • Archiv
  • News
  • Foren
  • Blogs
  • Preise
2.861 News Ausland

Ausland

Entwurf für Abtreibungsgesetz in Spanien vorgelegt

Donnerstag, 14. Mai 2009

Madrid – Die spanische Regierung hat am Donnerstag ihr Reformvorhaben zur Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes vorgestellt. Das Gesetzesvorhaben „gibt mehr Garantien, ist ausgewogener, moderner und bringt uns Europa näher“, sagte Gleichstellungsministerin Bibiana Aído nach der wöchentlichen Kabinettssitzung in Madrid. 

Anzeige

Vize-Ministerpräsidentin María Teresa Fernández de la Vega sagte, die Reform ziele darauf ab, „die Würde der Frau zu schützen“. Demnach soll künftig eine Abtreibung grundsätzlich bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen auch später.

Wenn die Schwangerschaft die körperliche oder psychische Gesundheit der Mutter ernsthaft gefährdet oder eine schwere Schädigung oder unheilbare Krankheit bei dem ungeborenen Kind festgestellt wird, soll ein Schwangerschaftsabbruch künftig bis zur 22. Woche erlaubt sein. Das Reformvorhaben soll zunächst juristisch geprüft werden, bevor es formell vom Kabinett abgesegnet und dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Den Reformplänen widersetzen sich die katholische Kirche und andere Abtreibungsgegner. Ende März demonstrierten in Madrid Zehntausende Menschen gegen die Regierungspläne.  

Nach den derzeit geltenden Regelungen von 1985 ist ein Schwangerschaftsabbruch in Spanien nur unter bestimmten Voraussetzungen wie vorangegangener Vergewaltigung, Missbildung des Fötus oder gesundheitlicher Gefährdung der Mutter möglich. Bei psychischer oder körperlicher Gefahr für die Mutter können Abtreibungen noch im sechsten Monat oder später vorgenommen werden. Psychische Probleme sind derzeit der häufigste Grund, der in Spanien zur Rechtfertigung einer Abtreibung angegeben wird.

In Deutschland und den meisten anderen EU-Staaten ist eine Abtreibung grundsätzlich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich. Der Bundestag reformierte am Mittwoch die Regeln für Spätabtreibungen, die nun unter anderem bessere Beratung und eine dreitägige Bedenkzeit bis zur Entscheidung über einen möglichen Abbruch vorsehen. © afp/aerzteblatt.de

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

  • Drucken
  • Kommentieren
  • Teilen
  • Versenden
  •  
    Merken

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste