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Ethiker: Haftungsrecht für Ärzte lockern

Donnerstag, 14. Mai 2009

Nürnberg – In der Debatte um Spätabtreibungen fordert der Medizinethiker Giovanni Maio eine Entschärfung des Haftungsrechts für Ärzte. Aus Angst vor Regressforderungen der Eltern neigten manche Ärzte zu drastischen Beschreibungen über Ausmaß und Folgen einer möglichen Behinderung des ungeborenen Kindes, sagte der Direktor des Freiburger Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Nürnberger Zeitung vom Donnerstag.

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„Wenn sie die Diagnose sehr drastisch formulieren und so tun, als wäre es eine Katastrophe, ein Kind mit Trisomie 21 zu bekommen, ist ein Schwangerschaftsabbruch oft schon programmiert“, erläuterte Maio.

Bei Änderungen des Haftungsrechts fiele es den Ärzten dagegen leichter, die Frauen zu einer Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen, sagte der Medizinethiker, der auch Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer ist. Er halte es für sehr bedenklich, dass die Schwangerschaft im Zuge der Pränataldiagnostik immer mehr zu einer Krankheit gemacht worden sei. 

Zugleich kritisierte der Medizinethiker, in der Öffentlichkeit sei der Eindruck entstanden, „als wäre Abtreibung eine Option, die man nach eigenem Belieben wählen könne“. Aus ethischer Sicht sei ein Schwangerschaftsabbruch aber ein Riesenproblem: „Das Unrecht, das einem anderen Menschen angetan wird, lässt sich nicht durch den Verweis auf dessen Behinderung rechtfertigen.“ 

Wichtig ist nach Ansicht Maios, die Frauen in der schwierigen Situation einer möglichen Behinderung des Kindes nicht allein zu lassen. Man müsse ihnen versichern, dass „es eine gute Entscheidung ist, wenn sie sich für das behinderte Kind entscheiden und sie nach der Geburt entsprechend unterstützen“. Viele Frauen erführen allerdings das Gegenteil. © kna/aerzteblatt.de

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