„Die Entscheidung für eine ärztliche Beratungspflicht auch im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft und eine dreitägige Bedenkzeit nach Stellung der Diagnose bis zur etwaigen Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs entspricht langjährigen Forderungen der Ärzteschaft“, erklärte BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe „Damit ist ein Regelungsdefizit, das durch die Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts 1995 entstanden ist, endlich beseitigt.“
Der Bundestag habe mit seiner Entscheidung in vorbildlicher Weise der Konfliktlage sowohl der Schwangeren als auch dem Schutz des Ungeborenen Rechnung getragen, kommentierte DGGG-Präsident Rolf Kreienberg die Gesetzesänderung.
Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht in der Bundestagsentscheidung „eine wirkliche Hilfe“ für betroffene Schwangere. Diese Frauen würden meist „völlig unvorbereitet mit der Diagnose konfrontiert“, dass sie ein behindertes Kind erwarten, erklärte der Vorsitzende Robert Antretter am Donnerstag in Berlin.
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