Berlin – Contergan-Geschädigte können ab dem laufenden Jahr mit zusätzlichen Bezügen rechnen. Gestaffelt über die kommenden 25 Jahre sollen insgesamt 100 Millionen Euro in jährlichen Sonderzahlungen an die Betroffenen fließen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstag einen Entwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.
Die Hälfte der 100 Millionen Euro kommt aus der Conterganstiftung des Bundes, die andere Hälfte vom Arzneimittelhersteller Grünenthal, der das Medikament vor rund 50 Jahren auf den Markt gebracht hatte. Das Geld erhalten die Contergan-Geschädigten zusätzlich zu ihren Opferrenten.
Die Gesetzesänderung soll zum 1. Juli in Kraft treten, die ersten Sonderzahlungen soll es bis zum Jahresende geben. Die Höhe der Bezüge hängt davon ab, wie schwer ein Betroffener geschädigt ist. Der jährliche Maximalbetrag pro Person liegt bei rund 4.200 Euro.
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