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Antrag gegen Gesetz zu Patientenverfügungen vorgelegt

Dienstag, 19. Mai 2009

Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“. 

Zu den Unterzeichnern gehören neben dem Bioethik-Experten Hubert Hüppe als Initiator und Familien-Staatssekretär Hermann Kues unter anderen Bundestagspräsident Norbert Lammert und Peter Hintze (alle CDU). Der Antrag soll, wie es hieß, Anfang kommender Woche in den Bundestag eingebracht werden. Das Parlament will am 28. Mai abschließend über drei konkurrierende Gesetzentwürfe beraten.

Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall von schwerer Erkrankung und Nichteinwilligungsfähigkeit behandelt werden wollen. Das Parlament diskutiert das Thema seit fast sechs Jahren. Bei der Frage gibt es keinen Fraktionszwang. Mit Blick auf drei konkurrierende Gesetzentwürfe haben sich 374 Abgeordnete festgelegt. Keines der Konzepte hat aber eine Mehrheit in Aussicht. 239 Parlamentarier, zumeist aus der Großen Koalition, legten sich bislang nicht fest. 

In dem nun kursierenden Antrag wird der Wunsch als verständlich bezeichnet, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu treffen. Allerdings lasse sich „nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab“ entscheiden.

Das sei die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Regelung. Die Praxis zeige, dass Verfügungen „schon heute umgesetzt werden, wenn sie die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt“. 

Im Parlament betont eine Gruppe um den SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker, zu der rund 200 Sozialdemokraten, aber kein Unionsvertreter zählt, das Selbstbestimmungsrecht. Nach einem Vorschlag des Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) sollen Verfügungen „grundsätzlich verbindlich“ sein. Er betont die Rolle des Arztes als Entscheider. 

Ein weiteres, dem Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) zugeordnetes Konzept sieht je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit der Dokumente vor und setzt auf ärztliche und rechtliche Beratung. Mehrere Experten bezweifelten bei der Anhörung die Verfassungstauglichkeit dieses Ansatzes. © kna/aerzteblatt.de

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