Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
Zu den Unterzeichnern gehören neben dem Bioethik-Experten Hubert Hüppe als Initiator und Familien-Staatssekretär Hermann Kues unter anderen Bundestagspräsident Norbert Lammert und Peter Hintze (alle CDU). Der Antrag soll, wie es hieß, Anfang kommender Woche in den Bundestag eingebracht werden. Das Parlament will am 28. Mai abschließend über drei konkurrierende Gesetzentwürfe beraten.
Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall von schwerer Erkrankung und Nichteinwilligungsfähigkeit behandelt werden wollen. Das Parlament diskutiert das Thema seit fast sechs Jahren. Bei der Frage gibt es keinen Fraktionszwang. Mit Blick auf drei konkurrierende Gesetzentwürfe haben sich 374 Abgeordnete festgelegt. Keines der Konzepte hat aber eine Mehrheit in Aussicht. 239 Parlamentarier, zumeist aus der Großen Koalition, legten sich bislang nicht fest.
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