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Ärzteschaft

Menschen mit Behinderung benötigen engagierte ärztliche Hilfe

Donnerstag, 21. Mai 2009

Mainz – Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung haben einen besonderen medizinischen Versorgungsbedarf. Allerdings bestehen hierbei im ambulanten sowie im stationären Bereich in Deutschland immer noch wesentliche Defizite. Dies stellte der 112. Deutsche Ärztetag (DÄT) am Donnerstag in Mainz fest.

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In einem einstimmig angenommen Antrag weist der DÄT noch einmal explizit auf die vielfältigen Mängel in der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung hin. Vor allem nehme die Gesellschaft Menschen mit Behinderung noch nicht als gleichberechtigte Bürger wahr. Zudem sei der behinderungsbedingte Versorgungsmehrbedarf nicht ausreichend finanziell gedeckt. Darüber hinaus sei die ausreichende und notwendige Versorgung der betroffenen Menschen noch nicht im bedarfsgerechten Umfang sichergestellt.

Dies betonte auch Michael Seidel, Leitender Arzt und Geschäftsführer Stiftungsbereich Behindertenhilfe v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel in seinem Vortrag über die bedarfsgerechte medizinische Versorgung von Erwachsenen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.

„Wir brauchen ein konsequentes Bemühen des Regelversorgungssystems für diese Patienten“, forderte Seidel. „Dafür müssen sich alle Ärzte den Betroffenen mehr annehmen.“ Der fachliche Mehraufwand der Ärzte solle zudem aufwandsgerecht vergütet werden. Die Behandlungen der Betroffenen dauere in der Regel wesentlich länger. Insbesondere wenn der Arzt mit dem Patienten selbst spricht und nicht mit dem Betreuer. Notwendig sei darüber hinaus ein zur Regelversorgung ergänzendes System mit spezialisierten Ambulanzen für Erwachsene, so Seidel.

Bei der medizinischen Versorgung von Patienten mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Kindes- und Jugendalter gebe es bereits seit 1968 Sozialpädiatrische Zentren, die die Versorgungserfordernisse erfüllen, erklärte Helmut Peters, Ärztlicher Leiter des Kinderneurologischen Zentrums Mainz in seinem Referat. Aufgrund des Paragraphen 119 im SGB V nehmen die Zentren seit 1989 an der gesetzlichen Krankenversorgung teil und ergänzen damit die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte in ihrer Versorgungsaufgabe.

Allerdings gebe es immer noch Versorgungslücken insbesondere für die Mütter dieser Kinder. Häufig könnten diese keinen Beruf ausüben und hätten daher Nachteile in der Rentenversorgung. Dies müsse sich unbedingt ändern, sagte Peters. 

Das Thema solle zudem in die Aus-, Weiter- und Fortbildung integriert werden, so Seidel. Ärzte bräuchten spezielle Kenntnisse zu den Krankheitsrisiken. „Zudem muss sich die Versorgungsforschung stärker als bisher auf das Thema konzentrieren“, forderte Seidel. 

In einem weiteren Beschluss forderten die Ärztetagsdelegierten den Gesetzgeber auf, finanzielle Rahmenbedingungen für die Einrichtung und den Unterhalt barrierefreier Praxen zu schaffen. Auch die Krankenhausträger werden aufgefordert, „die Maßnahmen zur Barrierefreiheit in ihren Häusern unter Beteiligung der Betroffenen und ihrer Verbände zu überprüfen und aktiv für die Verwendung und Weiterentwicklung von unterstützenden Geräten und Technologie in der Habilitation und Rehabilitation Sorge zu tragen“.

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz, Marita Boos-Waidosch, schlug im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Ärztekammern Ansprechpartner benennen sollten, die eine Beratung zu barrierefreien Arztpraxen, psychotherapeutischen und therapeutischen Praxen anbieten. Dazu könnten die verantwortlichen Personen gezielt geschult werden, um eine sachkompetente Beratung zum Thema Barrierefreiheit zu gewährleisten. ©  Kli/sun/aerzteblatt.de

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