Mainz – Der 112. Deutsche Ärztetag in Mainz ist am Freitag zu Ende gegangen. Vier Tage lang diskutierten die Delegierten unter anderem über die Themen Patientenrechte, Freiberuflichkeit, die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung und die elektronische Gesundheitskarte.
Das Ärzteparlament hat in einer Vielzahl von Beschlüssen gefordert, die Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit zu verbessern. Der Arztberuf als freier Beruf müsse geschützt werden. Weisungen nicht ärztlicher Dritter an Ärzte lehnten die Delegierten strikt ab – ob nun von der Politik, Krankenkassen oder Klinikträgern. Das sei auch im Interesse des Patienten.
Für heftige Reaktionen hatte bereits im Vorfeld des Ärztetages die vom Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe, angestoßene Debatte über die Priorisierung medizinischer Leistungen gesorgt. Angesichts begrenzter finanzieller Mittel im Gesundheitswesen plädiert Hoppe für Ranglisten nach Dringlichkeit, um eine gerechte Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Am letzten Sitzungstag fassten die Delegierten darüber hinaus eine Vielzahl von Entscheidungen zu ganz unterschiedlichen Bereichen. So stellten die Delegierten klar, dass nachträgliche Kodierungen von Diagnosen rechtswidrig seien. Wenn Krankenkassen Ärzte dazu veranlassten, ihre ursprünglichen Diagnosen zu ändern, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, sei das nicht akzeptabel. Der Ärztetag unterstützte deshalb die Forderung des Bundesversicherungsamts, dass sich die Kodierung ausschließlich nach medizinischen Kriterien und den aktuellen Vorgaben des ICD-Diagnoseschlüssels zu richten habe.
Ein Antrag befasste sich mit der Datenerhebung zur Qualitätssicherung. Der Ärztetag sprach sich dafür aus, solche Daten sollten nur dann dokumentiert werden, wenn sich daraus später auch tatsächlich handlungsrelevante Erkenntnisse ableiten ließen. „Dokumentationsverpflichtungen ohne eindeutig erkennbaren Nutzen sind ebenso zu vermeiden wie unrealistische Zweckentfremdungen anderer Daten“, erklärte das Ärzteparlament.
Ein Anliegen des Ärztetages war die Förderung der Allgemeinmedizin. Das entsprechende Förderprogramm müsse weiterentwickelt werden. Besonders müssten der ambulante und stationäre Bereich besser zusammen arbeiten. Deshalb forderten die Delegierten die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufgerufen, gemeinsam mit der BÄK Vereinbarung zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Allgemeinmedizin abzuschließen.
Auch die Inhalte der Weiterbildung müssten verbessert werden. „Der drohende Mangel an Hausärzten macht es notwendig, die Anzahl der Weiterbildungsassistenten deutlich und rasch zu erhöhen“, lautet ein Beschluss. Auch sei es notwendig in Weiterbildungsverbünden die Organistation zu verbessern, zum Beispiel mit Rotationsplänen.
Der Deutsche Ärztetag befasste sich aber nicht nur mit praktischen, sondern auch mit grundsätzlichen Fragen. So sprach sich das Plenum dafür aus, das ärztlich-ethische Bewusstsein für Hippokratischen Eid zu stärken. Die (Muster-)Berufsordnung enthalte zwar ein Bekenntnis zur Menschlichkeit und eine Zusicherung, den Arztberuf zum Wohle des Patienten auszuüben. Doch es handele sich um ein passives Gelöbnis und gehöre lediglich zu den Unterlagen, die jeder Arzt mit dem Eintritt in die Ärztekammer zugeschickt bekomme.
Chronische Krankheiten bei Kinder müssen frühzeitig erkannt werden. So lautet eine weitere Forderung der Delegierten. Immer mehr Kinder und Jugendliche seien übergewichtig und bewegten sich kaum. Rund ein Fünftel von ihnen leide unter psychischen Störungen, und fast die Hälfte aller Kinder ist im häuslichen Umfeld Tabakrauch ausgesetzt.
„Mit diesen Risikofaktoren wächst die Gefahr, frühzeitig chronische Krankheiten zu entwickeln“, gaben die Delegierten zu bedenken. Deshalb müsse die Identifikation und Beratung von Bewegungs- und Ernährungsmängeln, Belastungen durch Passivrauchen sowie psychische und psychosomatische Belastungen ein zentraler Bestandteil der Kinderuntersuchungen werden. Der Ärztetag stellte außerdem klar: Doping widerspricht dem ärztlichen Ethos.
Sportverbände sollten ihre Sportler dazu verpflichten, den Verbandsarzt im Dopingfall von der Schweigepflicht zu entbinden, forderte das Plenum Die Delegierten verurteilten entschieden jegliches Doping, mit dem Vorteile bei sportlichen Wettkämpfen oder im Freizeit- und Breitensport erreicht werden sollen. Auch sollten Ärzte, die sich aktiv an Dopingpraktiken beteiligten, im Rahmen des Arzneimittelgesetzes rechtlich belangt werden. In schweren Fällen seien berufsrechtliche Schritte einzuleiten.
Das von der Europäischen Kommission geplante Pharmapaket wurde in Mainz scharf kritisiert. Es sei ein Versuch der Pharmaindustrie, Wege für eine direkte Bewerbung der Patienten zu finden. Für die Ärzteschaft ist dies aber kein akzeptabler Weg der Patienteninformation. Deshalb müsse die Pflicht, über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu informieren, der fachlichen Kompetenz der hierzu autorisierten Heilberufe überlassen bleiben.
Mittlerweile gebe es eine unüberschaubare Menge an Gesundheitsinformationen, zum Beispiel im Internet. Patienten könnten nur schwer einschätzen, wie neutral, glaubwürdig und aktuell Gesundheitsinformationen seien und woher diese stammten. Ein erster Schritt, um die Patienten umfassend und industrieunabhängig über verschreibungspflichtige Arzneimittel aufzuklären sei das gemeinsame Informationsportal www.patienten-information.de von BÄK und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.
Aber auch den Ärzten müsse der Zugang zu unabhängiger, kostenloser Arzneimittelinformationen erleichtert werden, verlangte der Ärztetag. Trotz der Errichtung von Pharmakovigilanzzentren sei für Ärzte die Recherche über Risiken und Nebenwirkungen von Arzneimitteln für Ärzte noch immer schwierig und zeitaufwändig. „Dies ist angesichts einer immer höheren Arbeitsverdichtung in der Medizin kaum mehr leistbar“, bekräftigten die Delegierten und forderten die Bundesregierung auf, zusätzliche finanzielle Mittel für die Forschung im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit zur Verfügung zu stellen.
Kritik gab es an der Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. „Der Fokus von Kosten-Nutzen-Bewertungen sollte nicht nur auf den Kosten, sondern auf dem Wert der Arzneimittel-Innovation für die Versorgungsqualität und Patientenzufriedenheit liegen“, kritisierte der Ärztetag in einem Beschluss. Die Delegierten appellierten an das Institut, sich mit der Kritik des eigenen wissenschaftlichen Beirates am Methodenentwurf zur Kosten-Nutzen-Bewertung auseinandersetzen.
Mindestmengen-Vorgaben bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen auf Intensivstationen gefährden aus Sicht des Ärztetages die Patientensicherheit. Deshalb haben die Ärztevertreter die vom Gemeinsamen Bundesausschuss geplante Verschärfung der Regelmäßigkeitszahl von mindestens zwölf Behandlungsfällen pro Jahr abgelehnt. „Bevor auf ministeriellen Zuruf der Irrweg der Hyperzentralisierung durch eine noch höhere Mindestmenge beschritten würde, sollten zunächst die Auswirkungen dieser kürzlich in Kraft gesetzten Struktur- und Prozessqualitätsanforderungen untersucht werden“, forderten die Delegierten. Bislang fehle ein evidenzbasierter Beleg für einen Zusammenhang zwischen Mengenvorgaben und Ergebnisqualität.
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