Patientenverfügungen: Zypries wirft Unionspolitikern Verweigerungshaltung vor
Montag, 25. Mai 2009
München – Wenige Tage vor der Bundestagsentscheidung über eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor einem Scheitern der Bemühungen gewarnt. Zugleich warf sie im „Focus“ Unionspolitikern mangelnde Bereitschaft zur Verständigung vor. Fachpolitiker von CDU/CSU verweigerten sich Gesprächen, die einen Konsens noch möglich machen könnten.
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Der Bundestag will nach jahrelangem Tauziehen am Donnerstag abschließend über drei konkurrierende Gesetzentwürfe beraten. Bei der Frage gibt es keinen Fraktionszwang. Bislang haben sich 374 Abgeordnete festgelegt. Keines der Konzepte hat aber dabei eine Mehrheit in Aussicht. 239 Parlamentarier, zumeist aus der großen Koalition, legten sich noch nicht fest. Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie bei schwerer Erkrankung und Nichteinwilligungsfähigkeit behandelt werden wollen.
Wenn eine gesetzliche Regelung nicht zustande komme, bleibe „der Ruf vieler Betroffener, gerade auch der Ärzte, nach mehr Rechtssicherheit unerhört“, sagte die Ministerin. Das wäre nach intensiven Beratungen und knapp vor dem Ziel „mehr als ärgerlich“.
Zypries unterstützt selbst den Entwurf einer Gruppe um den SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker, die das Selbstbestimmungsrecht betont. Zu dieser Gruppe zählen rund 200 Sozialdemokraten, aber kein Unionsvertreter. Das könne sie sich nur damit erklären, dass diese trotz der Aufhebung des Fraktionszwangs nach parteipolitischer Logik entschieden.
Neben der Vorlage Stünkers liegen dem Parlament zwei Konzepte vor, die maßgeblich von der Union kommen. Nach einem Vorschlag des Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) sollen Verfügungen „grundsätzlich verbindlich“ sein; er betont die Rolle des Arztes als Entscheider. Ein dem Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) zugeordneter Entwurf sieht je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit der Dokumente vor und setzt auf ärztliche und rechtliche Beratung.
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