| Ulla Schmidt /ddp |
Berlin – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will die Leistungen aus der Pflegeversicherung grundlegend neu strukturieren. „Wir kommen weg von der zeitlichen Berechnung beim Ausgleich von körperlichen Defiziten“, sagte die Ministerin bei der Vorstellung eines Expertenberichts zur Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs am Montag in Berlin. Stattdessen solle künftig das Prinzip „Teilhabe statt Fürsorge“ gelten.
Bisher werde der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, zu wenig berücksichtigt, sagte Schmidt. Ein neues Begutachtungsverfahren und die neue Begriffsdefinition sollten nun die Selbstständigkeit des Menschen in den Vordergrund stellen. Die Reform soll nach Schmidts Angaben zwar erst in der kommenden Legislaturperiode angegangen werden. Zuvor sollten sich aber das Bundeskabinett und der Gesundheitsausschuss des Bundestages damit befassen.
Konkret schlägt der Beirat zur Überprüfung des Bedürftigkeitsbegriffs in seinem Bericht vor, dass es anstelle der bisherigen drei Pflegestufen künftig fünf Bedarfsgrade geben soll, nach denen sich die Pflegebedürftigkeit richtet. Dabei wird nicht mehr der Zeitaufwand für Pflegeleistungen zugrunde gelegt. Vielmehr wird ein Punktesystem entwickelt, das die jeweilige Hilfsbedürftigkeit definiert.
Die erste Stufe soll die Selbstständigkeit erhalten und eine schwere Pflegebedürftigkeit vermeiden. Der Bedarfsgrad fünf soll schwerste Beeinträchtigungen umfassen, die besondere Anforderungen an die Versorgung stellen. Der Beirat hat in seinem Bericht verschiedene Szenarien zur Ausgestaltung entwickelt, mit denen sich das neue Konzept entweder weitgehend kostenneutral ausgestalten ließe oder Mehrkosten verursachen würde.
Kritik an dem Bericht übte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Vorlage gehe zwar in die richtige Richtung, sagte ein Sprecher des Familienministeriums auf Anfrage. Die vorgenommene Klassifizierung zeige aber nicht deutlich genug auf, was geändert werden solle. „Aus unserer Sicht muss an verschiedenen Punkten nachgebessert werden.“
Aus den Sozialverbänden gab es Lob für den Bericht. Es gehöre zu den Geburtsfehlern der Pflegeversicherung, dass der Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz bei der Feststellung der Pflegestufen nicht berücksichtigt werde, erklärte die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.
Die vorgestellten Szenarien und Modellrechnungen zeigten, dass eine gerechtere Leistungsbemessung nicht ohne Mehrbelastung für die Pflegeversicherung zu erreichen sei, erklärte der Deutsche Caritasverband (DCV). Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs dürfe nicht unter dem Diktat der Kostenneutralität stehen, erklärte auch der Sozialverband Deutschland. © afp/aerzteblatt.de
| Versenden | Teilen |
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.