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Bundestag vertagt Entscheidung über Patientenverfügungen

Dienstag, 26. Mai 2009

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Berlin – Eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung, über die seit fünf Jahren diskutiert wird, steht erneut auf der Kippe. Die für Donnerstag geplante Abstimmung im Bundestag wurde am Dienstag auf Wunsch der SPD kurzfristig abgesetzt. Hintergrund ist ein Streit darüber, in welcher Reihenfolge die vier Anträge abgestimmt werden sollen. Patientenschutz- und Sozialverbände mahnten die Abgeordneten, endlich einen Kompromiss zu finden.

Unionsfraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) sagte am Dienstag in Berlin, es bestehe zwischen den Initiatoren der vier vorliegenden Anträge „Uneinigkeit über die Abstimmung“ im Bundestag. Die SPD wolle die Anträge nicht hintereinander abstimmen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, er habe mit den Initiatoren der anderen Anträge noch am Samstag versucht, sich auf ein Abstimmungsverfahren zu einigen. Dies sei aber nicht gelungen.

Da sich für keinen Antrag eine sichere Mehrheit abzeichnet, hat derjenige Gesetzentwurf die besten Chancen, über den der Bundestag zuletzt abstimmt. Denn dem schließen sich erfahrungsgemäß Parlamentarier an, deren Anträge zuvor abgelehnt wurden. Bosbach plädiert dafür, die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums abzustimmen. Dann würde zuerst über den Antrag unter Federführung des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker abgestimmt, was von der SPD als Nachteil gesehen wird.

Laut Bosbach stehen hinter dem von ihm und René Röspel (SPD) eingebrachten Antrag gut hundert Parlamentarier. Der Stünker-Entwurf werde von etwa 200 Abgeordneten unterstützt, der Antrag einer Gruppe um die Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU) von rund 50. Zudem gibt es noch einen vierten Antrag, wonach auf eine gesetzliche Regelung verzichtet werden soll. Dieser wurde von dem CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) eingebracht.

Bosbach und Röspel betonten, dass es in dieser Legislaturperiode noch zu einer gesetzlichen Regelung zu den Patientenverfügungen kommen müsse. Wenn im Vorfeld keine Einigung über das Verfahren erzielt werde, bliebe als Notlösung die Möglichkeit, in den letzten beiden Bundestagswochen eine Abstimmung über ein Geschäftsordnungsverfahren herbeizuführen.

Stünker schlug am Dienstag vor, zunächst solle über jeden der vier Entwürfe abgestimmt werden. Die beiden Anträge, die dabei die meisten Stimmen erhalten, sollten dann gegeneinander abgestimmt werden. Der Gesetzentwurf, der dabei die meisten Stimmen erhält, solle abschließend im Bundestag noch einmal alleine zur Abstimmung gestellt werden.

Bosbach und Röspel teilten mit, in ihrem Entwurf werde nun darauf verzichtet, eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung zwingend erforderlich zu machen. Hier seien die Antragsteller dem Rat der Sachverständigen gefolgt, die darin eine zu hohe Hürde sähen. Damit hoffen die Antragsteller, nun Parlamentarier für sich gewinnen zu können, die sich bislang noch keinem Gesetzentwurf angeschlossen haben.

Die deutsche Hospiz-Stiftung mahnte, es wäre „ein unentschuldbares Trauerspiel“, wenn das Parlament nach fünfjähriger intensiver Auseinandersetzung nun nicht zu einem Gesetzesbeschluss käme. Der Sozialverband Deutschland erklärte, mit einer gesetzlichen Regelung werde sichergestellt, „dass der schriftliche Wille der Patienten auch tatsächlich respektiert wird“. © afp/aerzteblatt.de

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