Berlin – Im Streit um mehr Rechtsverbindlichkeit für Patientenverfügungen hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Union scharf kritisiert. Wer kurz vor dem Ziel versuche, einen Beschluss zu verhindern, „handelt in hohem Maß verantwortungslos“, sagte Zypries der „Frankfurter Rundschau“ vom Mittwoch.
Dadurch würden die Rechte aller Bürger missachtet, „insbesondere die der etwa acht Millionen Menschen, die eine Patientenverfügung haben“. Die für Donnerstag geplante Bundestagsabstimmung war kurzfristig abgesetzt worden, weil sich die Initiatoren der Gruppenanträge nicht über ein Abstimmungsverfahren einigen konnten.
Für keinen der drei Anträge, die eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung wollen, zeichnet sich bisher eine sichere Mehrheit ab. Zypries warf dem CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller vor, er verschließe sich einer gemeinsamen Lösung mit dem Entwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker.
Dabei lägen beide Vorschläge „in der Sache nicht weit auseinander“. Auch SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte, die beiden Entwürfe seien so nah beieinander, dass daraus ein Antrag gemacht werden könne. Dies wolle die Union aber nicht.
Dennoch sagte Oppermann, die SPD gehe davon aus, dass nun in der Sitzungswoche im Juni abgestimmt werde. Wenn sich die Parteien im Vorfeld nicht einigen könnten, müsse das Abstimmungsverfahren notfalls direkt in der Bundestagssitzung festgelegt werden.
Laut Oppermann verständigten sich Union und SPD bislang lediglich darauf, in jedem Fall einen vierten Antrag, der unter Federführung des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe steht und auf eine gesetzliche Regelung ganz verzichten will, zuerst abzustimmen.
Der Marburger Bund betonte erneut, dass eine Neuregelung der Patientenverfügung verzichtbar sei. Ärztinnen und Ärzte hielten sich auch bei bewusstlos gewordenen Patienten an Patientenverfügungen und würden immer prüfen, ob die Erklärung sich auf die konkrete Situation des Patienten beziehe.
aerzteblatt.de |
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