SPD-Rechtsexperte pocht auf Gesetz zur Patientenverfügung
Freitag, 29. Mai 2009
Köln/Düsseldorf – Im Streit um gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung dringt der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker auf eine rasche Entscheidung. Die Menschen brauchten bei solch einer existenziellen Frage Rechtssicherheit, sagte der Bundestagsabgeordnete, unter dessen Federführung einer von drei konkurrierenden Gesetzentwürfen verfasst wurde, am 28. Mai im Deutschlandfunk. Betroffene müssten darauf vertrauen können, dass bestimmte medizinische Behandlungsmethoden nicht gegen ihren Willen vorgenommen würden.
Stünker rechnet damit, dass der Bundestag in drei Wochen „auf jeden Fall“ entscheiden werde. Er hoffe, dass das Ergebnis im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen sein werde, betonte er. Ursprünglich wollte der Bundestag sich bereits am 28. Mai mit dem Thema befassen. Wegen Uneinigkeiten über die Abstimmungsregeln wurde der Termin aber abgesagt.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach (CDU) kritisierte Stünker scharf. „Es gibt vier unterschiedliche Antragsteller, und drei sind sich völlig einig über das Abstimmungsverfahren im Bundestag“, sagte Bosbach am Donnerstag in Berlin. „Wir lassen uns von Herrn Stünker nicht die Pistole auf die Brust setzen. So kann man keine Politik machen.“
In der Sache sieht Bosbach kaum Chancen auf Annäherung zwischen seinem Entwurf und den anderen. Der Gesetzgeber stehe vor der klaren Alternative, ob eine Patientenverfügung in allen Situationen und unabhängig von Art und Stadium des Krankheitsverlaufs bindende Wirkung haben solle oder nicht.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zöller, der Autor eines der Gesetzentwürfe ist, kritisierte unterdessen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heftig. Das „Störfeuer“ der Ministerin sei „unerträglich“, sagte Zöller der Tageszeitung Die Welt vom Donnerstag. Durch ihre Angriffe auf die Union mache sie eine Lösung des Themas noch schwieriger. Zypries hatte der Union Verantwortungslosigkeit vorgehalten und Zöller vorgeworfen, er verschließe sich einer Einigung mit Stünker.
Zöller widersprach dieser Einschätzung: Es gebe kaum Differenzen zwischen seinem und dem Stünker-Entwurf. „Es gibt den gravierenden Unterschied, dass bei uns der Arzt in Abstimmung mit dem Betreuer den Patientenwillen ermittelt. Bei Stünker dagegen darf der Arzt sich zwar äußern, aber der Betreuer hat das letztendliche Entscheiden.“ Ihm gehe es darum, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu stärken.
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