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Genmais: Monsanto scheitert erneut vor Gericht

Freitag, 29. Mai 2009

Lüneburg – Der US-Saatguthersteller Monsanto ist auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) mit dem Versuch gescheitert, das von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) verhängte Anbauverbot für Genmais MON 810 in einem Eilverfahren gerichtlich zu kippen.

Das OVG stellte in seinem am 28. Mai getroffenen Beschluss fest, das Anbauverbot diene der Abwehr abstrakter Gefahren für menschliche Gesundheit und Umwelt. Die für das Verbot herangezogenen wissenschaftlichen Erkenntnisse „müssen nicht unangreifbar und abgesichert sein, um die Eingriffsschwelle für eine Ruhensanordnung überschreiten zu können“.

Landwirtschaftsministerin Aigner zeigte sich erleichtert: „Ich bin zufrieden, dass die Beschwerde zurückgewiesen wurde“. Damit sei klar, dass die Firma Monsanto in Deutschland bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig den Genmais nicht anbauen dürfe. Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar (13 ME 76/09).

Dass OVG stellte sich hinter die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Das hatte dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ausdrücklich einen Beurteilungsspielraum für die Wertung neuerer Untersuchungen eingeräumt, denen zufolge der vom Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen Schädlinge wirke sondern auch gegen weitere Insekten. Zudem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen „deutlich weiter verbreiten können als dies bisher angenommen wurde“.

Das Bundesamt hatte das Anbauverbot am 17. April ausgesprochen, Deutschland war damit das sechste EU-Mitglied, das sich gegen den Genmais entschied. Im Hauptsacheverfahren in Braunschweig wird es anders als im Eilverfahren auch eine mündliche Verhandlung geben, mit einer Entscheidung ist frühestens im Herbst zu rechnen. © afp/aerzteblatt.de

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