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Bereitschaft zur Organspende wächst

Freitag, 5. Juni 2009

Bonn – Fast jeder zweite Bundesbürger hat schon einmal daran gedacht, sich einen Organspendeausweis zu besorgen. Das geht aus einer Studie hervor, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) am Dienstag in Berlin vorgestellt hat. Tatsächlich einen Spenderausweis ausgefüllt haben 2008 allerdings nur 17 Prozent; immerhin mehr als 2001, als es noch 12 Prozent waren.

Auch bei der Zahl der Organspenden zeigt sich in den ersten Monaten 2009 wieder ein leichter Aufwärtstrend, wie Gesundheits-Staatssekretär Rolf Schwanitz (SPD) in Berlin mitteilte. Eine positive Tendenz nach den ernüchternden Zahlen im Vorjahr.

Denn 2008 waren die Spenderzahlen deutlich zurückgegangen: Bundesweit spendeten 1.198 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe, 8,8 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die Anzahl der gespendeten Organe verringerte sich von 4.140 auf 3.945. Für viele Politiker und Transplantationsmediziner eine bedrohliche Entwicklung. Der Druck auf die Politik wächst, das 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz zu reformieren oder zumindest die Rahmenbedingungen für Organspenden zu verbessern. 

Jeden Tag sterben nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Deutschland drei Menschen, weil es zu wenig Organspender gibt. Mit 14,6 Organspendern auf eine Million Einwohner liegt Deutschland in Europa nur auf den hinteren Plätzen. In Belgien, Österreich, Frankreich, Italien und Finnland gibt es mehr als 20 Organspender pro eine Million Einwohner. Spitzenreiter ist Spanien mit 34. Immer wieder vorgeschlagen wird eine Änderung des Transplantationsgesetzes.

Derzeit dürfen Organe in Deutschland nur entnommen werden, wenn der Spender zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder seine Angehörigen im Sinne des Verstorbenen grünes Licht geben. Bei einer anderen Gesetzeslage, der sogenannten Widerspruchslösung, dürften Organe immer dann entnommen werden, wenn der Spender zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat – was den Kreis potenzieller Spender erweitern könnte.

Doch ein solches Vorgehen trifft auf verfassungsrechtliche Bedenken. „Dass Schweigen eine Zustimmung ist, das kennen wir in unserer Rechtsordnung nicht“, sagt etwa der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der BÄK, Hans Lilie. Und auch Schwanitz bestätigte, dass die Bundesregierung an der gegenwärtigen Regelung festhalten will. Die erweiterte Zustimmungslösung habe sich „eindeutig bewährt“, sagte Schwanitz. Er plädierte für mehr Informationsarbeit.

Die BzgA-Direktorin Elisabeth Pott sagte, notwendig sei nicht nur mehr Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch organisatorisch-strukturelle Veränderungen in den Krankenhäusern. Laut einer Umfrage von TNS Healthcare im Auftrag der BZgA fühlten sich 50 Prozent der Befragten gut bis sehr gut über die Organ- und Gewebespende informiert. Ähnlich viele – 48 Prozent – hätten auch schon einmal daran gedacht, sich einen Organspendeausweis zu besorgen. Bei der aktuellen Umfrage äußerten ebenso wie bei einer vergleichbaren Erhebung 2001 rund 67 Prozent grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende.

Die DSO sieht den Schlüssel für mehr Organspenden vor allem in einer Bündelung der Zuständigkeiten: Das deutsche System sei schlecht strukturiert, deshalb würden viele Spender gar nicht erst erkannt, bemängelt DSO-Chef Kirste. Jeder könne sich hinter dem anderen verstecken.

Ansetzen will die DSO vor allem bei den Krankenhäusern: Sie müssten verpflichtet werden, mögliche Organspender zu melden und die Orgaaspende in das Qualitätssicherungsverfahren zu integrieren. „Manche Universitätskliniken melden zehnmal mehr Organe als andere“, sagt Kirste. Das belegen auch die großen regionalen Unterschiede: In den östlichen Bundesländern beträgt die Spenderrate 18,8 Spender pro eine Million Einwohner. In Hessen gab es lediglich 8,7 Spender. © kna/aerzteblatt.de

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