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EMEA rät von PPI plus Clopidogrel ab

Mittwoch, 3. Juni 2009

London – Die europäische Arzneimittelagentur (EMEA) warnt vor der gleichzeitigen Gabe von Clopidogrel und einem Protonenpumpeninhibitor (PPI). Diese Kombination solle nur noch verwendet werden, wenn dies absolut notwendig ist, heißt es in einer Stellungnahme.

Anlass sind Studien, die auf eine pharmakokinetische Interaktion der beiden Wirkstoffe hinweisen. PPI hemmen in der Leber das Enzym CYP2C19, das zum Cytochrom P450-System gehört. Über das gleiche Enzym wird Clopidogrel, ein unwirksames Prodrug, in einen wirksamen Metaboliten umwandelt.

Die gleichzeitige Einnahme von PPI kann deshalb die Wirkung von Clopidogrel herabsetzen. Die Folge ist unter Umständen ein Verlust der präventiven Wirkung von Clopidogrel, das zur Vermeidung von Herzinfarkten oder Schlaganfällen eingesetzt wird. 

Erst vor wenigen Wochen war eine retrospektive Kohortenstudie im US-amerikanischen Ärzteblatt (JAMA 2009; 301: 937-944) zu dem Ergebnis gekommen, dass Patienten mit akutem koronaren Syndrom, die Clopidogrel zur Vorbeugung eines erneuten Herzinfarkts erhielten, zu 25 Prozent häufiger den Endpunkt Hospitalisierung oder Tod erreichten, wenn sie Clopidogrel zusammen mit einem PPI eingenommen hatten. Es gibt allerdings auch Studien, die keine derartige pharmakokinetische Interaktion festgestellt haben.

Die FDA hat im März eine Sicherheitsprüfung (Ongoing Safety Review) begonnen. Die US-Behörde riet den Ärzten damals, bei Patienten, die mit Clopidogrel behandelt werden, die Notwendigkeit einer PPI-Therapie zu überprüfen. Die EMEA formuliert etwas schärfer: Die gleichzeitige Gabe beider Medikamente sollte grundsätzlich vermieden werden, außer es gebe keine andere Möglichkeit.

Die gemeinsame Verordnung beider Medikamente ist häufig. In der erwähnten US-Studie hatten zwei Drittel der Patienten neben Clopidogrel auch ein PPI erhalten. Als Alternative zu den PPI bieten sich H2-Blocker an, die wegen ihrer schwächeren Wirkung in den letzten Jahren in den Hintergrund geraten sind. © rme/aerzteblatt.de

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