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Ausland

Gericht in Italien verbietet Samenspende durch Komapatienten

Donnerstag, 4. Juni 2009

Rom – Eine Frau in Italien darf sich nicht mit dem Samen ihres im Koma liegenden Ehemanns befruchten lassen. Ein Gericht im norditalienischen Vigevano lehnte den entsprechenden Wunsch einer 30-jährigen Klägerin ab, wie die Mailänder Tageszeitung „Corriere della Sera“ vom Donnerstag berichtete.

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Die Richterin befand demnach, der Wille des Komapatienten zu einer künstlichen Befruchtung lasse sich im Nachhinein nicht rekonstruieren. Der 39-Jährige aus Vigevano hatte laut dem Bericht wegen eines Gehirntumors sein Bewusstsein verloren. Er und seine aus Bulgarien stammende Frau sind seit zwei Jahren verheiratet.

Staatsanwaltschaft und Richterin argumentierten, das italienische Gesetz erlaube eine Zeugung im Reagenzglas nur für unfruchtbare Paare. Außerdem müsse von beiden Partnern der Wille zur In-vitro-Befruchtung klar bekundet werden. Beide Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Der betreuende Gynäkologe, der Fortpflanzungsspezialist Severino Antinori, sprach laut dem „Corriere“ von einem „Taliban-Urteil“ und unterstellte damit eine fundamentalistische Gesinnung. Er kündigte an, die Befruchtung mit der bereits im Februar entnommenen Spermaprobe notfalls im Ausland durchzuführen. Antinori hatte 2002 mit der Behauptung Aufsehen erregt, er habe drei Frauen geklonte menschliche Embryonen eingesetzt. © kna/aerzteblatt.de

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