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Grenzüberschreitende Versorgung in der EU: Minister wollen Ausnahmen

Dienstag, 9. Juni 2009

Brüssel/Luxemburg – Zahlreiche EU-Gesundheitsminister wollen den Anwendungsbereich der geplanten EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einschränken. Dies machten die Regierungsvertreter bei ihrem heutigen Treffen in Luxemburg deutlich.

Ausgeschlossen werden soll nach dem Willen von Deutschland und Österreich zum Beispiel der Bereich der Langzeitpflege. Vertreter anderer EU-Mitgliedstaaten verlangten, dass auch Organtransplantationen sowie rein privatrechtlich erbrachte medizinische Leistungen nicht unter die Vorschriften fallen sollen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) betonte, dass die Bundesregierung den Ausschluss der Langzeitpflege zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Richtlinie machen werde. Schmidt begrüßte in diesem Zusammenhang das Votum des Europäischen Parlaments, sowohl Leistungen der Langzeitpflege als auch Organtransplantationen vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen.

EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou sicherte zu, hier für entsprechende Rechtsklarheit zu sorgen. Nicht einverstanden zeigte sich Vassiliou mit der Forderung der Minister, einen Genehmigungsvorbehalt für stationäre und kostenintensive Leistungen einzuführen. Dies widerspräche dem Ziel der Richtlinie, den Patienten auf der Grundlage der Freizügigkeit innerhalb der EU eine hohe Qualität der gesundheitlichen Versorgung zur Verfügung zu stellen. Vassiliou drohte damit, die Rechtmäßigkeit des Richtlinientextes überprüfen zu lassen, sollten die Minister bei ihrer Haltung bleiben.

Zu den EU-Ländern, die die größten Vorbehalte gegen die Richtlinie haben, zählen Spanien, Portugal, Ungarn, Polen und Italien. Deutschland erklärt sich mit einer Regelung der grenzüberschreitenden Versorgung grundsätzlich einverstanden. Mit einer politischen Einigung der Mitgliedstaaten über den Richtlinientext ist im zweiten Halbjahr unter schwedischem EU-Ratsvorsitz zu rechnen. 

Einstimmig verabschiedeten die Minister in Luxemburg ferner eine Empfehlung der EU-Kommission an die EU-Länder zur Verbesserung der Patientensicherheit im Rahmen der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur Vermeidung nosokomialer Infektionen. Ebenfalls angenommen wurde eine Ratsempfehlung zur engeren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung seltener Erkrankungen. © ps/aerzteblatt.de

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