Berlin – Krankenkassen erstatten auch rezeptfreie Arzneimittel für Kinder. Darauf hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) im Vorfeld des bundesweiten Tages der Apotheke hingewiesen. Die sozialpolitisch begründete Ausnahmeregelung gelte für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag.
Seit das GKV-Modernisierungsgesetz 2004 in Kraft getreten ist, erstatten die Krankenkassen in der Regel keine rezeptfreien Arzneimittel mehr. Ärzte dürfen diese Medikamente bei Erwachsenen nur noch in Ausnahmefällen (OTC-Ausnahmeliste) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen.
Nur für Kinder und entwicklungsgestörte Jugendliche sowie bei schweren Erkrankungen, bei denen das Medikament zum Therapiestandard gehört, übernehmen die GKV weiterhin die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel. © hil/aerzteblatt.de
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