Berlin – Immer mehr Patientinnen und Patienten wenden sich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Insgesamt 10.967 Begutachtungsanträge gingen im vergangenen Jahr bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ein; 535 mehr als im Jahr 2007 (+5,1%).
Tatsächlich bearbeitet wurden von den Experten 7.133 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern. In 29 Prozent der Fälle lag ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor. Davon konnte in 1.695 der Fälle ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt werden, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Das geht aus der „Statistischen Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2008“ hervor, die in Berlin vorgestellt wurde.
„Die steigende Zahl der Anträge verdeutlicht, dass uns die Patienten vertrauen“, sagte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen und Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.
„Wir wollen mit der Behandlungsfehlerstatistik transparent machen, wo es Fehlerhäufigkeiten gibt und welche Ursachen sich dahinter verbergen.“ Durch eine zielgerichtete Auswertung der Ergebnisse sei der erste Schritt zur Fehlervermeidung bereits getan.
Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an.
In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Institutionen von beiden Parteien akzeptiert. Jährlich gehen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen aber auch Gerichte, Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen schätzungsweise 40.000 vermuteten Behandlungsfehlern nach.
Nach der Statistik für 2008 waren Hüft- und Kniegelenkarthrosen die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen geführt haben. Nach Angaben von Rechtsanwalt Johann Neu, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der norddeutschen Ärztekammern, wurden 64 Anträge in diesem Bereich positiv beschieden.
Renée Fuhrmann von der Klinik für Orthopädie am Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ im Thüringischen Eisenberg berichtete, dass durch Fehler verursachte Nervenschädigungen bei der Implantation künstlicher Hüftgelenke am häufigsten registriert wurden (27 Prozent der positiv beschiedenen Anträge). Fehler passierten aber auch bei der Nachkontrolle – etwa wenn die Position des Implantats nicht korrekt überprüft wird (neun Prozent der nachgewiesenen Fehler).
Crusius hob hervor, die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen klärten nicht nur Vorwürfe auf, sondern leisteten durch die von ihnen erhobenen Daten auch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Fortbildung und Qualitätssicherung.
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