Berlin – Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Gesundheitsreform streiten Krankenversicherer und das Bundesgesundheitsministerium um die Interpretation des Richterspruchs. Während der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) am Donnerstag die Zukunft seines Geschäftsmodells gesichert sah, rief das Ministerium die Versicherer auf, das Urteil nicht zu ihren Gunsten umzudeuten.
Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch mehrere Verfassungsbeschwerden von privaten Krankenkassen und privat versicherten Bürgern gegen Teile der Gesundheitsreform verworfen. Das Gericht bestätigte, dass auch alte, kranke und behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf einen bezahlbaren Versicherungsschutz haben und sich daran auch die PKV durch das Angebot eines Basistarifs beteiligen muss.
Der PKV-Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte betonte, durch das Urteil sei „das erste Mal verfassungsrechtlich erwähnt worden, dass es zwei Säulen der Krankenversicherung in Deutschland gibt“. Neben der gesetzlichen sei die private Krankenversicherung durch diese „klaren Aussagen“ fest im Gesundheitssystem verankert. Die klagenden Unternehmen hatten sich bei ihrem Gang nach Karlsruhe insbesondere gegen die branchenweite Einführung des Basistarifs gewandt und geltend gemacht, dass durch die Reform das Geschäftsmodell der PKV zerstört werden könnte.
Als die privaten Krankenkassen vor einem Jahr ihre Klage gegen Teile der Gesundheitsreform eingereicht hätten, sei davon ausgegangen worden, „dass zwischen 300.000 und 500.000 Nichtversicherte um Versicherungsschutz nachsuchen würden“, erläuterte Schulte. Bislang hätten dies aber „ganze 8.000 Menschen“ getan. Die zusätzlichen Mitglieder belasteten „die übrigen Kunden nicht über Gebühr“. Sollte sich daran etwas ändern, „muss von der Bundesregierung nachjustiert werden.“ Der Basistarif ist nach Art, Umfang und Höhe der GKV vergleichbar und darf auch nicht teurer sein als der durchschnittliche Höchstbetrag der GKV.
aerzteblatt.de |
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