Berlin – Für Spätabtreibungen gelten künftig höhere Hürden. Der Bundesrat ließ am Freitag ein Gesetz passieren, das eine verpflichtende Beratung des Arztes vorsieht, wenn das Ungeborene behindert ist oder bei der Frau aus psychischen Gründen ein Schwangerschaftsabbruch vorgesehen ist. Der Arzt soll zudem verpflichtet werden, bei der Beratung weitere Ärzte hinzuzuziehen. Wünscht die Frau keine Beratung, muss sie ihren Verzicht schriftlich bestätigen.
Von der Diagnose und vor der schriftlichen Ausstellung der Indikation soll eine dreitägige Mindestbedenkzeit eingehalten werden müssen. Von dieser Frist kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. Kommt ein Arzt seiner Beratungs- und Informationspflicht nicht nach oder stellt er vor Ablauf der Frist eine Indikationsfeststellung aus, kann er mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
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