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Merkel: Verzicht auf Gesetz zu Patientenverfügung „interessant“

Montag, 15. Juni 2009

Erfurt – Im Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Forderung der Bundesärztekammer, auf eine Neuregelung zu verzichten, als „interessant“ bezeichnet. In der mehrjährigen Debatte zu diesem Thema habe sie sehr viel hinzugelernt, sagte die Politikerin am Freitag bei der Bundestagung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) in Erfurt. Der Bundestag will am Donnerstag über das Thema entscheiden. Merkel gehört bisher zu den Unterzeichnern von einem der drei konkurrierenden Entwürfe. 

„Für mich bleibt: Dass wir nicht davon ausgehen können, einen Prozess des Krankseins und des nicht mehr eigenen Handelns in vollendeter Form gesetzlich regeln zu können“, mahnte die Kanzlerin. Die menschliche Tendenz, alles vorhersagen zu wollen, versage am Lebensende. 

Vor den Mitgliedern des protestantischen Dachverbands in der Union bezeichnete Merkel den demografischen Wandel als Chance zur Vervollkommnung des christlichen Menschenbildes. Die immer ältere Gesellschaft sorge dafür, dass bestimmte Phasen des Lebens aus der gesellschaftlichen Diskussion nicht ausgeschlossen werden könnten. Dies betreffe die Pflege ebenso wie die Frage nach dem würdigen Sterben und dem Lebensschutz.

„Wir sind als Geschöpfe Gottes nicht für eine unendliche Zeit in einer immer perfekten Gesundheit und Ansprechbarkeit geschaffen“, sagte Merkel. Das gehöre zum Sinn des Lebens dazu. © kna/aerzteblatt.de

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