Bundestag will über Patientenverfügungen abstimmen
Dienstag, 16. Juni 2009
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dpa
Berlin – Der Bundestag will am Donnerstag einen neuen Anlauf zu einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen nehmen. Nach wie vor ist offen, ob sich eine Mehrheit für einen der drei vorliegenden Gesetzentwürfe findet. Zudem dauert der Streit um das Abstimmungsverfahren an. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Norbert Röttgen (CDU), und der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker äußerten am Dienstag die Erwartung, vermutlich werde es im Parlament eine Geschäftsordnungsdebatte geben.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte am Montagabend in der SWR-Fernsehen, sie gehe davon aus, dass die Union bei der Abstimmung eine gesetzliche Regelung verhindern wolle. Offenbar wolle die Fraktionsspitze der Union nicht, dass es einen Kompromiss zwischen den Gesetzentwürfen Stünkers und des CSU-Gesundheitspolitikers Wolfgang Zöller gebe, die einander sehr ähnelten.
Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis zeigte sich in der Sendung überzeugt, dass es unter Umständen besser sei, kein Gesetz zu beschließen. Ein Gesetz solle nur bei einem parteiübergreifenden Konsens verabschiedet werden.
Röttgen nannte es vor Journalisten „mehr als ärgerlich“, dass die SPD-Seite bei der Abstimmung aus taktischen Gründen von den üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten abweichen wolle. Deshalb werde es zur Frage der Geschäftsordnung kommen. Stünker sagte auf Anfrage, er sehe „von Stunde zu Stunde“ wachsende Unterstützung für sein Konzept.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte mehrfach davor gewarnt, den Umgang mit Patientenverfügungen rechtlich detailliert festzuschreiben. „Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen – wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung – klarzustellen“, hatte Bundesärztekammer-Präsident, Jörg-Dietrich Hoppe betont.
Vonseiten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) kam ebenfalls die Aufforderung, auf eine Regelung komplett zu verzichten. Ein Gesetz solle versuchen, „ein Problem mit juristischen Mitteln zu lösen, das mit juristischen Mitteln nicht zu lösen ist“, schrieb der Vorsitzende der EKD-„Kammer für Öffentliche Ordnung“, Wilfried Härle, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Dienstag.
Auch die „Aktion Lebensrecht für Alle“ warnte vor einer gesetzlichen Neuregelung. Niemand könne bei Abfassung einer Patientenverfügung künftige ärztliche Diagnosen, den medizinischen Fortschritt oder den Wechsel der eigenen Perspektive voraussehen, heißt es in einer Mitteilung von Dienstag.
Dagegen forderte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) den Bundestag auf, eine gesetzliche Regelung zu finden. Die Rechtsunsicherheit müsse beendet werden, sagte er am Dienstag in Stuttgart. Nichts zu tun, wäre die schlechteste Lösung.
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