Patientenverfügung: Auch kurz vor der Abstimmung sind die Mehrheiten ungewiss
Mittwoch, 17. Juni 2009
Berlin – Kurz vor der Entscheidung des Bundestags über eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ist die Zahl der Unterstützer des Gesetzentwurfs von Joachim Stünker (SPD) gestiegen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte, mittlerweile unterstützten 280 Abgeordnete die Vorlage. Gleichwohl schloss er nicht aus, dass im Parlament an diesem Donnerstag keiner der drei vorliegenden Gesetzentwürfe eine Mehrheit finden wird.
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Der Bundestag diskutiert seit fast sechs Jahren über Patientenverfügungen. Umstritten ist vor allem, ob eine vorab verfasste Verfügung in allen Fällen rechtlich verbindlich ist. So fordert der Entwurf des SPD-Abgeordneten Stünker, den Willen des Betroffenen unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
Der Entwurf des CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach wendet sich gegen eine Automatik. Rechtlich bindend soll eine Verfügung nur nach umfassender ärztlicher und rechtlicher Beratung des Betroffenen sein.
Der CSU-Gesundheitspolitiker Wolfgang Zöller steht für einen Entwurf, nach dem eine Patientenverfügung grundsätzlich verbindlich ist, der aber die Rolle des Arztes bei der Entscheidung betont.
Der Göttinger Palliativ-Mediziner Friedemann Nauck wandte sich derweil gegen eine gesetzliche Regelung. Der Gesetzgeber solle vielmehr dafür sorgen, dass Gerichte bei strittigen Fragen zur Versorgung am Lebensende in der Lage seien, zügig zu entscheiden. Zudem müsse sich die Versorgung in Alten- und Pflegeheimen verbessern.
Auch der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe sprach sich entschieden gegen ein Gesetz zur Patientenverfügung aus. Es werde nun versucht, „über taktische Tricks Mehrheiten zu bekommen, die im Parlament gar nicht vorhanden sind“, sagte er der Zeitung „Rheinischer Merkur“. Als behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion warb er für seinen Antrag, über den zuerst abgestimmt wird. Danach soll kein Gesetz verabschiedet und die bisherige Praxis beibehalten werden.
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